DLV 
 

Der Gebrauch von Cannabinoiden


Aus gegebenem Anlass weist die Antidoping-Koordinierungsstelle des DLV noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass der Gebrauch von Cannabinoiden (u. a. Haschisch und Marihuana) im Wettkampf verboten ist, sofern eine Konzentration von mehr als 15 ng/ml nachgewiesen wird. Es droht eine Sperre von 2 Jahren.

Wird der Gebrauch von Cannabinoiden im Training nachgewiesen, so wird dies als sportwidriges Verhalten geahndet. Dasselbe gilt für den Besitz, unabhängig von der Menge. Hier droht eine öffentliche Verwarnung bis hin zu einer Sperre von einem Jahr oder der Ausschluss aus dem Bundeskader.

Darüber hinaus ist der DLV verpflichtet, den Besitz von mehr als drei Konsumeinheiten (das ist die für den Eigenbedarf festgelegte Menge) wegen des Verdachts gegen das Betäubungsmittelgesetz der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Cannabinoide können über mehrere Wochen nachgewiesen werden!!!

Auch wenn Cannabinoide für manche eine angenehm beruhigende Wirkung haben, überwiegen doch deutlich die Nachteile, die durch ihre Wirkungungsweise entstehen können. Neben den bekannten Risiken wie Psychosen, psychische Abhängigkeit und Antriebslosigkeit, kommt es durch den Konsum von Cannabinoiden oftmals zu einer Verschlechterung der Koordination, was meist eine Leistungsminderung und eine erhöhte Verletzungsgefahr zur Folge hat. Dies und auch die lange Nachweiszeit sind u. a. der Grund dafür, warum Athleten grundsätzlich keine Cannabinoide konsumieren dürfen.

Darmstadt, 04.05.06

DEUTSCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND
Anti-Doping-Koordinierungsstelle