CAS fällt Urteil im Streit zwischen IAAF und USATF
Die Anstrengungen des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF im Streit mit dem US-Verband USATF um die Offenlegung von Dopingfällen haben vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne einen aufsehenerregenden Tiefschlag erlitten.
Demnach muss der US-Verband die Namen von dreizehn Dopingsündern aus dem Zeitraum von 1996 bis 2000 nicht nennen. Nachdem beide Seiten das Urteil des CAS als bindend anerkennen, scheint der lang anhaltende Disput zwischen den beiden Parteien, in dessen Mittelpunkt die Aufdeckung eines positiv getesteten Olympia-Teilnehmers von Sydney stand, nun beendet.Prinzipielle und stichhaltige Gründe
Aus "prinzipiellen Gründen" habe der Sportgerichtshof dieses Urteil gefällt. Es bestätigte zwar, dass die IAAF berechtigt sei, alle Dopingfälle in ihrem Zuständigkeitsbereich aufzudecken, entschied in dem konkret zu verhandelnden Fall allerdings, dass der US-Verband "aus stichhaltigen Gründen" nicht gezwungen werden sollte, die Informationen offen zu legen. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, dass Fälle, die innerhalb des US-Verbandes, der sich stets vehement gegen die Nennung der Athleten gewehrt hatte, schon abgeschlossen seien, nicht neu aufgerollt werden sollten.
Seit dem Oktober 2000 werden die Dopingkontrollen in den Staaten von der "U.S. Anti-Doping Agency" (USADA) durchgeführt und positive Fälle veröffentlicht. Nach Angaben des US-Verbandes stimmen deshalb nun die Regeln zwischen IAAF, USATF und der USADA überein.