Volle Konzentration bei der DM auf die Leistung!
Anti-Doping III: Start bei nationalen Meisterschaften
Die ärztlich bescheinigte Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme verhindert keinen Dopingverstoß. Erforderlich ist immer eine erteilte Ausnahmeerlaubnis.
Bei bestimmten Medikamenten/Wirkstoffen, deren Einnahme grundsätzlich verboten ist, gibt es eine Ausnahmeerlaubnis.
Zu dieser Genehmigung stehen alle weiteren Informationen auf leichtathletik.de, dem DLV-Internetportal, im Bereich DLV/Anti-Doping als:
Medizinische Ausnahmegenehmigung: "nationale Athleten"
Das bedeutet im Einzelnen:
- bei der NADA auf dem vorgegebenen Formular eine Ausnahmeerlaubnis beantragen,
- über den behandelnden Arzt ist eine Diagnose und Begründung der Verschreibung des Medikaments beizulegen,
- das Medikament muss mit allen Einzelheiten (Dauer der Einnahme, Art der Anwendung, Dosierung) angegeben werden,
- die erteilte Ausnahmeerlaubnis der NADA ist dann an den DLV weiterzuleiten bzw. zur Meisterschaft mitzubringen.
Dieter Massin, DLV-Vizepräsident