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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 12/2020

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS I. Quartal 2021 für alle Athleten des World Athletics International-RTP,World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Fünf Jahre Anti-Doping Gesetz – Eine Bilanz
  • USA – Zustimmung zum Rodchenkov-Gesetz
  • Testosteron-Regel - Caster Semenya zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
  • In eigener Sache - Risikoanalyse zur Prävention sexualisierter Gewalt: Jetzt mitmachen!
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

Liebe Leserinnen und Leser,

nach diesem ungewöhnlichen Jahr 2020 möchten wir uns mit dem Anti-Doping-Newsletter 12/2020 bei allen langjährigen Lesern für ihre Treue und bei den Newcomern für ihr Abonnement des Newsletters ganz herzlich bedanken! Wir wünschen Ihnen Gesundheit, eine schöne Adventszeit und hoffen, dass Sie das Weihnachtsfest so verbringen können, wie Sie es sich wünschen.

WHEREABOUTS I. Quartal 2021 für alle Athleten des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP

WHEREABOUTS I. Quartal 2021 für alle Athleten des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
Mit Ablauf des vierten Quartals 2020 im Dezember steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2021 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der Worldathletics/AIU Folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2021 müssen bis spätestens Dienstag, 15. Dezember 2020 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2020 müssen bis spätestens Freitag, 25. Dezember 2020 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier. Für Athletinnen und Athleten des IRTP der World Athletics finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte unter Berücksichtigung der bevorstehenden Feiertage vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

Fünf Jahre Anti-Doping Gesetz – Eine Bilanz

Am 13. November 2015 wurde in Deutschland das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) im Bundestag verabschiedet. Fünf Jahre nach der Erfüllung des langjährigen Anliegens des Deutschen Leichtathletik-Verbands zur Bekämpfung von Doping im Sport zeigt sich, wie wichtig es war, diese Lücke in der Gesetzgebung zu schließen. Lesen Sie hier weiter, sowie weitere Meinungen, die sz.de in einem Artikel zusammengefasst hat.

In Zusammenhang bringen möchten wir hierzu auch die Forderung der Vorsitzenden des Sportausschusses im Bundestag Dagmar Freitag, die im Kampf gegen den Sportbetrug die Schaffung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften fordert. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

USA – Zustimmung zum Rodchenkov-Gesetz

In den USA hat dem geplanten Rodchenkov-Gesetz nach der Verabschiedung durch das Repräsentantenhaus auch der US-Senat zugestimmt. Das Gesetz, das es den US-Behörden erlaubt, international gegen Doping-Netzwerke vorzugehen und vor allem auf sogenannte Drahtzieher und Hintermänner zielt, benötigt zur Rechtskraft nun noch die Unterschrift des Präsidenten. Einzelheiten, auch zur Akzeptanz von WADA und IOC, finden Sie in faz.net und sz.de.

Testosteron-Regel – Caster Semenya zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Nachdem Caster Semenya (zweifache Olympiasiegerin über 800 m) auch vor dem Schweizerischen Bundesgericht wegen ihres Vorgehens gegen die Testosteron-Regel des Internationalen Leichtathletik-Verbands World Athletics scheiterte (wir berichteten im DLV-Anti-Doping-Newsletter 10/2020), zieht die Athletin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Bitte lesen Sie hierzu Beiträge von faz.net und sport1.de.

In eigener Sache – Risikoanalyse zur Prävention sexualisierter Gewalt: Jetzt mitmachen!

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt soll in allen Aktivitäten des DLV verankert werden, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bestmöglich zu schützen. Bitte erlauben Sie uns deshalb, einmal vom eigentlichen Thema des DLV-Anti-Doping-Newsletters abzuweichen und auf das Thema Prävention sexualisierte Gewalt hinzuweisen. Der Deutsche Leichtathletik-Verband ist in der Erarbeitung eines Schutzkonzepts zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. Hierzu wurde die Risikoanalyse für die Sportart Leichtathletik gestartet. Je mehr Personen an der Befragung teilnehmen, desto genauer kann der DLV die Ergebnisse in das Schutzkonzept integrieren. Die Befragung endet am 15.01.2021. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie an der Befragung teilnehmen würden. Alle weiteren Informationen des DLV zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt gibt es hier.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2020 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details finden sie hier und hier.
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