| Internationaler Sportgerichtshof

Sportrichter verhängen zweijährige Sperre gegen Russland

Der Internationale Sportgerichtshof hat im Berufungsverfahren die Sperre gegen Russland auf zwei Jahre halbiert. Grund sind die Manipulationen der Doping-Daten aus dem Moskauer Labor. Damit ist das Land von nächsten beiden Olympischen Spielen ausgeschlossen.
dpa/nw

Russland wird von den Olympischen Spielen 2021 in Tokio (Japan) und den Winterspielen 2022 in Peking (China) ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) halbierte am Donnerstag in seinem Urteil zum Berufungsverfahren zwar die von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA verhängte Vier-Jahres-Sperre. Da die Strafe aber erst mit der Urteilsverkündung in Kraft tritt, darf keine russische Mannschaft bei den nächsten beiden Olympischen Spielen und wohl auch nicht bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar teilnehmen.

Unbelastete Sportler des Landes können in diesem Zeitraum bei Großereignissen aber als neutrale Athleten antreten. Dafür müssen sie gewisse Anti-Doping-Bedingungen erfüllen. Die russische Hymne darf nicht gespielt oder gesungen werden, die russische Fahne nicht auf Teamkleidung getragen oder gehisst werden.

Auslöser für den Bann war, dass Russland eingeforderte Dopingdaten aus dem Moskauer Labor aus den Jahren 2012 bis 2015 vor der Übergabe an die WADA manipuliert und gefälscht haben soll. Sie enthalten Beweise für den Sportbetrug zahlreicher russischer Athleten, der mit Hilfe des Staates systematisch gelenkt, gedeckt und vertuscht wurde.

Sperre gilt auch für Bewerbungen um Sport-Großereignisse

Formal wurde vom WADA-Exekutivkomitee am 19. Dezember 2019 die russische Anti-Doping-Agentur RUSADA für vier Jahre für nicht konform mit dem Welt-Anti-Doping-Code erklärt. Die Aushändigung der Daten war die Bedingung für die Wiedereinsetzung der RUSADA im September 2018. Die Weltagentur hatte die RUSADA im November 2015 nach Aufdeckung des Doping-Skandals erstmals suspendiert.

Im Zuge des CAS-Urteils darf sich Russland in den nächsten zwei Jahren nicht für Sport-Großereignisse wie Weltmeisterschaften bewerben. Bereits für diesen Zeitraum nach Russland vergebene Sport-Großereignisse müssen an einen anderen Gastgeber gehen.

Das Berufungsverfahren lag in der Verantwortung der CAS-Schiedsrichter Mark L. Williams (Australien), Luigi Fumagalli (Italien) und Hamid G. Gharavi (Frankreich/Iran). In einer Anhörung hatten die WADA und Russland Anfang November ihre Positionen zum Rechtsstreit dargelegt. Gegen das CAS-Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten beim höchsten Gericht des Landes sind gering, da es nur bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen die Menschenrechte eingreift und nicht über die Rechtsauslegung des CAS urteilt.

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