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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 03/2021

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS II. Quartal 2021 für alle Athleten des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Netzwerk GEMEINSAM GEGEN DOPING – Digitale Veranstaltung 2021
  • „Wie die Operation Aderlass Dopingjägern in Zukunft hilft“
  • Schmerzmittel – Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

 

WHEREABOUTS II. Quartal 2021 für alle Athleten des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des ersten Quartals 2021 im März steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2021 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2021 müssen bis spätestens Montag, 15. März 2021 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2021 müssen bis spätestens Donnerstag, 25. März 2021 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

Netzwerk GEMEINSAM GEGEN DOPING – Digitale Veranstaltung 2021

Zur vierten GEMEINSAM GEGEN DOPING-Netzwerkveranstaltung Dopingprävention luden Anfang Februar 2021 die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) zum jährlichen Austausch in Sachen Doping-Prävention ein. Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung, die pandemiebedingt erstmals in digitaler Form durchgeführt wurde, nahmen neben anderen nationalen Sportfachverbänden, Landessportbünden und -verbänden, Landesfachverbänden, großen Vereinen und weiteren Institutionen seitens des Deutschen Leichtathletik-Verbands Vertreter der Referate Anti-Doping und Jugend teil. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

Aus Sicht des DLV war auch diese Netzwerkveranstaltung nicht nur eine gelungene Veranstaltung, sondern der Hinweis darauf, dass die Dopingpräventionsarbeit auf dem nationalen Sektor zwischenzeitlich intensive Züge annimmt. Ein gutes Zeichen der Initiative GEMEINSAM GEGEN DOPING, deren Ziel es ist, Personen und Institutionen in Deutschland für die Dopingprävention zu gewinnen, Aktivitäten zu bündeln, Austausch zu ermöglichen und zu unterstützen.

„Wie die Operation Aderlass Dopingjägern in Zukunft hilft“

Nach dem der Dopingprozess Operation Aderlass gegen den Erfurter Arzt Mark S. und seine Helfer Anfang des Jahres mit dem Ausspruch von Urteilen beendet wurde, können nun sportrechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um weitere Erkenntnisse in Sachen Doping zu erlangen. Lesen Sie hier einen Bericht auf sportschau.de, der auf Einzelheiten der Aufarbeitung und Fortführung seitens der NADA und dem Kontrolllabor der Deutschen Sporthochschule Köln eingeht.

Schmerzmittel – Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages

Zum Thema Schmerzmittel im Profi- und Amateursport hatte der Sportausschuss des Deutschen Bundestags im Januar 2021 in einer öffentlichen Anhörung verschiedene Sachverständige geladen. Einig waren sich die Experten darüber, dass es verstärkter gesundheitlicher Aufklärung und Prävention bedarf, um dem Schmerzmittelkonsum sowohl im Sport als auch in der Gesellschaft entgegenzuwirken. Wie Meinungen und Argumente um beispielsweise die Frage des Verbots diskutiert wurden, lesen Sie bitte in der Zusammenfassung des Deutschen Bundestags und des Deutschlandfunks.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of Competitions 2021 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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