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Anti-Doping Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 6/2021

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS III. Quartal 2021 für alle Athleten des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • DLV-Doping-Prävention – Virtuelle DLV-Themenabende „Von Senioren für Senioren“
  • Anti-Doping-Gesetz – Bundesrat stimmt Einführung einer Kronzeugenregelung zu
  • Testosteron-Regel – Caster Semenya klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
  • Studie Testosteron-Doping – Nachweis über Blutanalyse möglich
  • WADA veröffentlicht Dopingkontrollzahlen unter weltweiten COVID-19-Bedingungen
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

 

WHEREABOUTS III. Quartal 2021 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2021 im Juni steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathletinnen und -Athleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2021 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2021 müssen

    bis spätestens Dienstag, 15. Juni 2021

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2021 müssen

    bis spätestens Freitag, 25. Juni 2021

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

DLV-Doping-Prävention – Virtuelle DLV-Themenabende „Von Senioren für Senioren“

Nach den ersten zwei „Virtuellen DLV-Themenabenden“, die bei einer Vielzahl von Master-Athletinnen und -Athleten gut ankamen, möchten wir auf den dritten und vierten Digitalen Themenabend hinweisen. Neben dem Abend zum Thema „Handlungsfeld Lauf und Wurf“, der für Donnerstag, 17. Juni 2021 (Neuer Termin!) geplant ist, wird der vierte Themenabend am Donnerstag, 1. Juli 2021 die Themen „Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)“ und “Gemeinsam aktiv für sauberen Sport“ behandeln. Eingeladen sind Experten der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie des DLV-Referats Anti-Doping, die sowohl wichtige Informationen an die Teilnehmer*innen weitergeben sowie im Anschluss gerne Fragen beantworten werden. Interessierte können sich schon heute formlos registrieren lassen: masters@leichtathletik.de.

Anti-Doping-Gesetz – Bundesrat stimmt Einführung einer Kronzeugenregelung zu

Am 07.05.21 befasste sich der Bundesrat mit dem Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopG) – wir berichteten im DLV-Anti-Doping-Newsletter 4.2021. Die Länderkammer hat keine Einwände gegen die Regierungspläne erhoben, eine so genannte Kronzeugenregelung einzuführen. Sollte der Bundestag, der mit seinen Beratungen bereits am 22.04.21 begonnen hat, ein entsprechendes Gesetz beschließen, wird sich die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit diesem Gesetz befassen. Lesen Sie hier die Mitteilung des Beschlusses durch den Bundesrat.

Testosteron-Regel - Caster Semenya klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Rechtsstreit mit der zweifachen Olympiasiegerin über 800 Meter Caster Semenya muss sich die Schweiz den Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellen. Nachdem Caster Semenya in 2020 auch vor dem Schweizerischen Bundesgericht mit einer zivilrechtlichen Beschwerde wegen ihres Vorgehens gegen die Testosteron-Regel des Internationalen Leichtathletik-Verbands World Athletics scheiterte, zog die Athletin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Unter anderem wirft die 30-jährige Südafrikanerin der Schweiz Verstöße gegen den Schutz vor Diskriminierung und herabwürdigender Behandlung sowie Missachtung ihres Privatlebens vor. Bitte lesen Sie hierzu einen Beitrag in Tagblatt.ch sowie die Mitteilung des EGMR.

Studie Testosteron-Doping – Nachweis über Blutanalyse möglich

Forscher der Universität Lausanne haben ein Studie abgeschlossen, die den Nachweis von exogen zugeführten Testosteron im Blut erbringt. Ein großer Erfolg, da in der Vergangenheit die Zuführung Testosterons von außen bislang nicht im Urin nachgewiesen werden konnte. Besonders Frauen hätten gute Chancen, mit dem Betrug durchzukommen, da bei Urinanalysen die Werte der entsprechenden Parameter durch hormonelle Veränderungen im Zusammenhang mit dem Menstruationszyklus verfälscht würden. Laut dem Lausanner Wissenschaftler Olivier Salamin ist diese Studie der erste Schritt zur Implementierung und Evaluierung des Blut-Steroid-Profils, das in diesem Zusammenhang einen ergänzenden Ansatz zur Urinanalyse darstellt. Lesen bzw. hören Sie einen ausführlichen Bericht in Deutschlandfunk.

WADA veröffentlicht Dopingkontrollzahlen unter weltweiten COVID-19-Bedingungen

Auf ihrer Webseite veröffentlichte die Welt Anti DopingAgentur (WADA) am 06.05.21 statistische Zahlen, die laut WADA die Normalisierung der weltweit genommenen Dopingproben unter der anhaltenden COVID-19-Pandemie belegen. Die Pressemitteilung sowie die Statistik finden Sie hier.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions 2021 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist! Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.

  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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