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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 10/2022

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Information an DLV-Kaderathleten: Kaderbildung 2022/2023 - Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten - Beendung der sportlichen Karriere
  • WADA-Verbotsliste 2023
  • Aktueller Hinweis der NADA zur Anwendung von Testosteron
  • NADA-Webseminar „Verbotsliste“ am 25. Oktober 2022
  • Anti-Doping-Gesetz in Deutschland – Ein Jahr nach Einführung der Kronzeugenregelung
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

 

Information an DLV-Kaderathleten: Kaderbildung 2022/2023 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der sportlichen Karriere

Auch in diesem Jahr steht die deutsche Leichtathletik kurz vor der Kadernominierung. Weil sich durch die DLV-Bundeskadernominierung 2022/2023 für viele Athleten*innen der bisherige Kaderstatus verändern wird, möchten wir alle Testpoolathleten*innen auf Folgendes hinweisen. Basis hierfür ist der Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), der in Anhang B die Meldepflichten und eine damit verbundene vorzeitige Entlassung aus dem Testpool regelt. Für Testpoolathletinnen und Athleten aus dem Bereich der Leichtathletik bedeutet das:

„Wurde ein Athlet/eine Athletin in einen NADA-Testpool berufen, gehört er/sie diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er/sie nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet/die Athletin seine/ihre aktive Laufbahn beenden, muss er/sie dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem NADA-Rücktrittsformular schriftlich erklären.“

Sollten Sie also Ihre aktive Laufbahn als Bundeskaderathlet*in und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2022 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars „Rücktrittserklärung“ zwingend erforderlich. Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei beispielsweise einem Nichtantreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen. Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich.

Athleten*innen, die neben dem NADA-Testpool auch dem World Athletics International Registered Testing Pool angehören, sollten zusätzlich die Athletics Integritiy Unit (AIU) über ihren Rücktritt mit dem AIU-Formular „Removal Form from the World Athletics International Registered Testing Pool“ informieren.

 

WADA-Verbotsliste 2023

In der Sitzung des Exekutiv-Kommittees der Welt Anti Doping Agentur (WADA) am 23.09.22 äußerte sich dieses unter anderem zu der kommenden WADA-Verbotsliste 2023 und deren Inhalte. Aufgeführt sind in der jährlich aktualisierten WADA-Verbotsliste Substanzen und Methoden, die gemäß dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) verboten sind.

Cannabis (Delta9-Tetrahydrocannabinol, THC), das bereits seit vielen Jahren in der WADA-Verbotsliste gelistet ist, wird auch in 2023 wieder Bestandteil sein. Nach eingehenden Prüfungen unter Hinzunahme unabhängiger Experten aus neun Ländern sowie unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien hat sich die WADA dazu entschlossen, den Status von THC auf der Verbotsliste auch für 2023 nicht zu ändern.

Die WADA wies daraufhin, dass die Verbotsliste 2023 am 1. Oktober 2022 veröffentlicht wird, Gültigkeit hat diese ab 1. Januar 2023. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie gerne über den Anti-Doping-Newsletter informieren und entsprechende Veröffentlichungen auf www.leichtathletik.de im Bereich Anti-Doping vornehmen..

Bereits heute hat die WADA auf die Aufnahme des Narkotikums Tramadol auf die WADA-Verbotsliste 2024 hingewiesen. Tramadol wird demnach zum 1. Januar 2024 im Wettkampf verboten. Die Verzögerung bei der Umsetzung des Verbots ab 2024 wurde damit begründet, dass das Jahr 2023 für eine umfassende Kommunikation und Aufklärung der Athleten*innen, deren Umfeld und des medizinischen Personals genutzt werden kann, um ein besseres Verständnis für die praktische Umsetzung des Tramadolverbots im Wettkampf zu gewährleisten. Darüber hinaus hätten Sportbehörden Zeit, Aufklärungsinstrumente für Athleten sowie für medizinisches und unterstützendes Personal zu entwickeln, um die sichere Anwendung von Tramadol für klinische Zwecke unter Beachtung des Dopingaspekts zu behandeln.

Über diese und weitere Entscheidungen des WADA-Exekutiv-Kommittees wie beispielsweise die geplante Änderungen des Internationalen Standards für Dopingkontrollen und Ermittlungen (ISTI) und des Internationalen Standards für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (ISTUE) zum 01.01.2023 können Sie in der Stellungnahme der WADA auf der WADA-Webseite lesen.

 

Aktueller Hinweis der NADA zur Anwendung von Testosteron

Testosteron gehört als Bestandteil der aktuellen WADA-Verbotsliste zu den anabol-androgenen Steroiden (AAS) und ist grundsätzlich sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wettkämpfen verboten. Dies gilt für alle Athleten*innen, unabhängig von einer Testpoolzugehörigkeit oder einer Altersklasse. Sollten Sie beispielsweise unter einem Testosteronmangel leiden und eine medizinisch indizierte Anwendung ist erforderlich, weist die NADA in folgendem Hinweis unter Berücksichtigung der NADA-TUE-Checkliste 2022 auf die Erteilungsmöglichkeiten bspw. einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) oder Attestierung hin. Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten im NADA-Hinweis, sollte Testosteron in ihrem Leben als Athlet*in ein Thema sein und vermeiden Sie damit einen positiven Dopingbefund

 

NADA-Webseminar „Verbotsliste“ am 25. Oktober 2022

Auch heute möchten wir auf ein weiteres Webseminar aus der NADA Webseminar-Serie hinweisen. In dem Webseminar „Verbotsliste“, erhalten Sie interessante Informationen rund um die weltweit gültige WADA-Verbotsliste, deren Inhalte und wie damit umzugehen ist. Auch weil die WADA-Verbotsliste für das Jahr 2023 kurz vor der Veröffentlichung steht (siehe oben), möchten wir Ihnen auch dieses NADA-Webseminar empfehlen. Nutzen Sie die Gelegenheit und registrieren Sie sich hier kostenfrei.

 

Anti-Doping-Gesetz in Deutschland– Ein Jahr nach Einführung der Kronzeugenregelung

Anti-Doping-Gesetz in Deutschland– Ein Jahr nach Einführung der Kronzeugenregelung
Das in 2015 in Deutschland eingeführte Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) erfuhr zum 01.10.21 eine inhaltliche Änderung. Eingeführt wurde die Kronzeugenregelung unter anderem, um die Arbeiten der Ermittlungsbehörden in Dopingfällen durch Informationen von Athleten*innen zu unterstützen und dadurch Strafmilderung oder Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminielle Netzwerke liefern, einräumte.

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten zog die ARD-Dopingredaktion Résumé. Sehen Sie hierzu die Beiträge von tagesschau.de und sportschau.de.

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athletinnen und Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!

  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
     

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