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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 11/2022

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WADA veröffentlicht die Verbotsliste 2023
  • Wie entsteht die WADA-Verbotsliste? – Ein Infofilm der NADA
  • WADA informiert über die Überarbeitung wichtiger Internationaler WADA-Standards 2023
  • Bündelung an bayerischen Landgerichten - Landgericht München I erhält bayernweit die Zuständigkeit für erstinstanzliche Anti-Doping-Angelegenheiten
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

 

WADA veröffentlicht Verbotsliste 2023

Die Welt Anti Doping Agentur (WADA) hat die Verbotsliste (WADA-Prohibited List) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Hierüber informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) Anfang Oktober 2022.

Die WADA-Verbotsliste ist eine der internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes (WADC) verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet. Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2023 gilt die WADA-Verbotsliste 2022.

Über die wichtigsten Änderungen gegenüber der WADA-Verbotsliste 2022 informierte die NADA in einer Pressemitteilung und verwies dabei auf folgende Klassen von verbotenen Substanzen und Methoden:

  • In Unterklasse S4.3 Substanzen, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern, sind ab dem 01.01.2023 auch Myostatin-Vorläufer neutralisierende Antikörper verboten. Als Beispiel wurde die Substanz Apitegromab hinzugefügt.
  • In Klasse S5. Diuretika und Maskierungsmittel wurde die Substanz Torasemid als namentliches Beispiel hinzugefügt. Außerdem wird erklärt, dass für die topische ophthalmische Verabreichung von Carboanhydrasehemmern (zum Beispiel Dorzolamid, Brinzolamid) in Verbindung mit einer Grenzwerten unterliegenden Substanz keine Medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig ist.
  • Zur Klasse S7. Narkotika kündigt die WADA an, dass die Substanz Tramadol ab dem 01.01.2024 innerhalb des Wettkampfs verboten sein wird. Das Jahr 2023 soll dazu genutzt werden, Athletinnen und Athleten sowie Betreuerinnen und Betreuer über das kommende Verbot zu informieren und medizinischem Fachpersonal die Möglichkeit geben, sich auf die Änderung vorzubereiten.
  • In Klasse P1. Betablocker wurde die Sportart Minigolf (WMF) neu aufgenommen. Ab 01.01.2023 ist die Anwendung von Betablockern im Minigolf innerhalb des Wettkampfs verboten. Im Unterwassersport (CMAS) wurde in den Unterdisziplinen des Apnoetauchens, Speerfischens und Zielschießens das Verbot von Betablockern auf den Zeitraum außerhalb von Wettkämpfen erweitert.
  • Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen und der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen und Synonymen für verbotene Substanzen in den Klassen S1. Anabole Substanzen, M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen und S6. Stimulantien.

Hypoxen und GnRH-Analoga für Frauen unter 18 Jahren wurden neu in das Überwachungsprogramm für 2023 aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb und außerhalb des Wettkampfs zu beobachten. Zudem wurde die Substanz Dermorphin aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb von Wettkämpfen zu beobachten.

In einem Addendum zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste hat die WADA Hintergrundinformationen zum Verbot von Cannabis unter Klasse S8. veröffentlicht. Die List Expert Advisory Group der WADA hat das Verbot von Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC, psychoaktiver Hauptinhaltsstoff von Cannabis) innerhalb von Wettkämpfen wissenschaftlich überprüft und ausführlich bewertet. Die List Expert Advisory Group schlussfolgert, dass THC weiterhin die Kriterien zur Nennung auf der Verbotsliste erfüllt und somit weiterhin innerhalb des Wettkampfs verboten bleibt.

Die WADA-Verbotsliste 2023 wird nun zeitnah von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf den Webseiten der NADA und des DLV zur Verfügung gestellt. Zum Download finden Sie die englische Version der WADA-Verbotsliste 2023 sowie die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program. Alle pdf finden Sie auch auf der DLV-Webseite.

Bei Fragen steht das NADA-Medizin-Team gerne zur Verfügung (medizin@nada.de).

Wie entsteht die WADA-Verbotsliste? – Ein Infofilm der NADA

Gerne möchten wir im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der WADA-Verbotsliste 2023 auf den NADA-Informationsfilm „Wie entsteht die WADA-Verbotsliste?“ hinweisen. Erfahren Sie, wie beispielsweise die Verbotsliste aufgebaut ist, warum welche Substanzen bzw. Methoden in die Verbotsliste aufgenommen werden und vieles mehr. Hier geht es zur NADA-Mediathek, in der sie den Infofilm anschauen können.

WADA informiert über die Überarbeitung wichtiger Internationaler WADA-Standards 2023

Über die abgeschlossene Überarbeitung der Internationalen WADA-Standards „Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen“ (ISTI), „Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen“ (ISTUE) und des „Technisches Dokument für sportartspezifische Analysen“ (TDSSA) informierte die WADA im Oktober mit dieser News .

Die genannten Internationalen Standards, die Bestandteil des WADC sind und deren Umsetzung für alle Unterzeichner des WADC verbindlich ist, treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Sobald uns die deutschen Versionen vorliegen, finden Sie diese auf der DLV-Webseite im Bereich Anti-Doping.

Für Interessierte möchten wir die grundsätzliche Aufgabe dieser wichtigen Regelwerke zusammenfassen:

Internationaler Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen (ISTI)
Der ISTI regelt verbindlich die Planung von Dopingkontrollen (einschließlich der Erfassung und Verwendung von Informationen über den Aufenthaltsort der Athleten*innen), die Benachrichtigung der Athleten*innen, die Vorbereitung und Durchführung der Probenahme, die Sicherheit und die Verwaltung der Proben und der Dokumentation nach der Kontrolle sowie den Transport der Proben zu den Labors zur Analyse. Des Weiteren werden verbindliche Regeln für die effiziente Sammlung, Bewertung und Nutzung von Anti-Doping-Informationen sowie für die zweckmäßige und wirksame Durchführung von Ermittlungen bei möglichen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen festgelegt.

Internationaler Standard für Medizinsche Ausnahmegenehmigungen (ISTUE)
Der ISTUE gibt verbindlich das Verfahren für Athleten*innen, Anti-Doping-Organisationen (ADOs), Ärzte*innen und Athletenbetreuer*innen vor, wenn ein Athlet bzw. eine Athletin aufgrund einer Krankheit oder einer medizinisch erforderlichen Medikation die Anwendung von Substanzen oder Methoden benötigt, die in der Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA aufgeführt sind.

Technisches Dokument für sportartspezifische Analysen (TDSSA)
Der TDSSA soll sicherstellen, dass alle Anti-Doping-Organisationen, die Dopingkontrollen in den als gefährdet eingestuften Sportarten oder Disziplinen durchführen, die verbotenen Substanzen und/oder verbotenen Methoden im Geltungsbereich des TDSSA einem angemessenen und einheitlichen Mindestmaß an Analysen unterziehen.

 

Bündelung an bayerischen Landgerichten - Landgericht München I erhält bayernweit die Zuständigkeit für erstinstanzliche Anti-Doping-Angelegenheiten

Hierüber informierte das Bayerisches Staatministerium der Justiz in einer Pressemitteilung im September 2022. Gebündelt werden besonders komplexe Verfahren aus vier Rechtsgebieten, zu denen auch der Bereich Anti-Doping zählt. Mit der Bündelung gilt es, diese Verfahren zu beschleunigen. Neben der Staatsanwaltschaft München I als Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die für die Verfolgung von Dopingdelikten für den Freistaat Bayern zuständig ist, erhält ab 01.10.22 auch das Landgericht München I bayernweit die Zuständigkeit für erstinstanzliche Anti-Dopingsachen bei den Landgerichten. Bitte lesen Sie hier weitere Einzelheiten.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athletinnen und Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!

  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
     

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