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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 12/2022

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS I. Quartal 2023 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Wichtig für Testpoolathleten*innen – Neue Notfallnummer zur SMS-Abmeldung über ADAMS
  • NADA-Webseminar „Das Dopingkontrollsystem“ am 12. Dezember 2022
  • Wiedereingliederung der russischen Anti Doping Agentur RUSADA – WADA berät im Dezember
  • Cannabis – was die Freigabe im Sport verändern würde
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem letzten Anti-Doping-Newsletter des Jahres 2022 möchten wir uns herzlich für Ihre Lesetreue bedanken und wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest! Kommen Sie gut in das neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping
 

WHEREABOUTS I. Quartal 2023 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des vierten Quartals 2022 im Dezember steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller oben genannten Testpoolathletinnen und -athleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2023 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU Folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2023 müssen bis spätestens Donnerstag, 15. Dezember 2022 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und zur Erreichbarkeit für das I. Quartal 2023 müssen bis spätestens Sonntag, 25. Dezember 2022 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
 

Wichtig für Testpoolathleten*innen – Neue Notfallnummer zur SMS-Abmeldung über ADAMS

Hierüber informiert die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) auf ihrer Webseite. Wichtig ist diese Änderung für alle Athleten*innen, die aufgrund ihrer Testpoolzugehörigkeit verpflichtet sind, das Meldesystem ADAMS zur Abgabe ihrer Whereabout-Informationen zu bedienen. Die NADA informiert darüber, dass die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) die Handynummer zur Notfall-Abmeldung per SMS geändert hat. Es handelt sich dabei um eine Mobilnummer der WADA in Kanada. Die neue Handynummer lautet: +1 819 272 4278 oder 001 819 272 4278. Bitte lesen Sie hier die Einzelheiten der NADA-Mitteilung.
 

NADA-Webseminar „Das Dopingkontrollsystem“ am 12. Dezember 2022

Hinweisen möchten wir auf ein weiteres Seminar, das am Montag, 12. Dezember 2022 um 16:30 Uhr von der NADA als Webseminar veranstaltet wird. Erfahren Sie in diesem Seminar die Schwerpunkte des Dopingkontrollsystems (DKS) in Deutschland und alles rund um Dopingkontrollen und Analysemethoden. Das Webseminar ist kostenfrei. Hier haben Sie die Möglichkeit sich bereits jetzt zu registrieren.
 

Wiedereingliederung der russischen Anti Doping Agentur RUSADA – WADA berät im Dezember

Zur Wiedereingliederung der RUSADA äußerte sich der wiedergewählte WADA-Präsident Witold Banka im Anschluss an eine Sitzung des WADA-Exekutiv-Kommitees. Nach wie vor sei die RUSADA nicht regelkonform.

Nach Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS), das den Ablauf des Zweijahreszeitraums auf den 17. Dezember 2022 festsetzte, wird die WADA im Dezember einen dreistufigen Prozess einleiten. Dieser beinhaltet unter anderem die sorgfältige Prüfung, ob die RUSADA alle im CAS-Urteil festgelegten Wiedereinsetzungs-Bedingungen erfüllt hat. Sollte die WADA zu der Auffassung gelangen, dass alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Angelegenheit dem unabhängigen Compliance Review Committee (CRC) zur Überprüfung vorgelegt. Stimmt das CRC nach dieser Prüfung mit dem WADA-Management darin überein, dass die Bedingungen erfüllt sind, wird es dem Exekutivrat eine Empfehlung zur Prüfung vorlegen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf ran.de und in der Original-Mitteilung der WADA.
 

Cannabis – was die Freigabe im Sport verändern würde

Das Bundeskabinett hatte im Oktober einem Eckpunktepapier des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) zur Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Die Opposition kritisiert die Pläne. Was würde eine Legalisierung bedeuten? Wer und was spricht dagegen? Mit der Frage, was sich bei einer Legalisierung von Cannabis im deutschen Sport verändern würde, beschäftigte sich der Deutschlandfunk Anfang Dezember.
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athletinnen und Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!

  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
     

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