| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 03/2023

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS II. Quartal 2023 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • NADA-Doping-Prävention: Erweiterung der E-Learning-App chunkx und NADA-Webseminar „Dopingfallen im Alltag“
  • Asthma-Sprays im Sport
  • World Athletics verleiht sechs weiteren russischen Athleten den neutralen Status
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
 

WHEREABOUTS II. Quartal 2023 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des ersten Quartals 2023 im März steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathletinnen und -athleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2023 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2023 müssen

bis spätestens Mittwoch, 15. März 2023

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2022 müssen

bis spätestens Samstag, 25. März 2023

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier auf der NADA-Webseite die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier auf der NADA-Webseite.

Für Athletinnen und Athleten des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
 

NADA-Doping-Prävention: Erweiterung der E-Learning-App chunkx und NADA-Webseminar „Dopingfallen im Alltag“

E-Learning-App chunkx
Mit NADA-Newsletter vom 13.02.23 informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) über die Aktualisierung der E-Learning-App chunkx. Ab sofort stehen hier zwei neue Kurse in der GEMEINSAM GEGEN DOPING-Akademie zur Verfügung. Mit Herunterladen der App können die neuen Kurse „ADAMS & Meldepflichten“ sowie „Allgemeines Anti-Doping-Wissen in Einfacher Sprache“ absolviert werden. Lesen Sie hier die Einzelheiten. Alle Leser und Leserinnen, denen die E-Learning-App chunkx noch nicht bekannt ist, finden hier den Download für ihr Smartphone.

NADA-Webseminar zum Thema Dopingfallen im Alltag
Aufgreifen möchten wir auch den Hinweis auf das neue NADA-Web-Seminar „Dopingfallen im Alltag“, das von der NADA im Februar dieses Jahres abgehalten wurde. Alle interessierten Leserinnen und Leser können das Seminar, in dem sie mehr über den Umgang mit Hustensaft, CBD-Produkten und Co. erfahren, hier anschauen.
 

Asthma-Sprays im Sport

„Können Athleten durch Asthma-Medikamente ihre Leistung steigern?“, diese Frage beschäftigt seit vielen Jahren die Wissenschaft. Eine aktuelle Studie des Universitätsklinikums Ulm, die die Welt Anti Doping Agentur (WADA) mit einer Fördersumme von 315.000 Dollar finanzierte, hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Lesen Sie hier den Bericht von sportschau.de sowie die bisherige Veröffentlichung des Universitätsklinikums Ulm.
 

World Athletics verleiht sechs weiteren russischen Athleten den neutralen Status

Der internationale Leichtathletik-Verband World Athletics (WA) hat sechs weiteren russischen Athleten den Status „Neutraler Athlet“ verliehen. Aufgrund des Angriffs auf die Ukraine erhalten Russland und Belarus jedoch international bei großen Meisterschaften keine Startberechtigung seitens WA. Bitte lesen Sie hier die Einzelheiten auf sport1.de und in der Originalmeldung der WA.
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athletinnen und Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass...

  • ... bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
     

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