| IAAF-Beschluss

Ab 2018: Regeländerung bei Staffel-Wechselräumen

Der Weltverband IAAF hat mit Wirkung ab 2018 eine Regeländerung beschlossen, die auch Auswirkungen auf anstehende Erneuerungen von Bahnmarkierungen hat. Die DLV-Regelkommission weist darauf hin, dass dort, wo in nächster Zeit Bahnmarkierungen – insbesondere die Wechselraum-Markierungen – aufgefrischt oder erneuert werden, man diese Änderung unbedingt berücksichtigen sollte.
Eberhard Vollmer

Neu ist ab 2018: Die Wechselräume der Staffeln 4x75 Meter (nationale Bestimmung), 4x100 Meter und 4x200 Meter sind dann 30 Meter lang und nicht mehr 20 Meter plus zehn Meter Anlauf-Vorgabe. Für die Sprinter ändert sich dadurch eigentlich nichts: Sie laufen weiterhin an der Stelle los, wo bisher die Zehn-Meter-Anlaufzone begann und müssen 30 Meter später den Staffelstab übernommen haben.

Es entfällt dadurch aber der bisher mögliche Regelverstoß „Wechsel unterlaufen“ beziehungsweise „zu früh gewechselt“, weil sich der annehmende Läufer immer bereits im Wechselraum befindet. Es fällt also die „Zehn-Meter-Anlaufzone“ weg und der Wechselraum wird um diesen Bereich erweitert. Bei der 4x400 Meter- und den Mittelstrecken-Staffeln bleibt es beim bisherigen 20-Meter-Wechselraum ohne Anlauf-Vorgabe.

Linie „Wechselraum-Beginn“ verschieben, neue Meter-Markierung beim Stabhochsprung

Für die Markierungen auf den Laufbahnen bedeutet diese Änderung, dass die bisherige 60 Zentimeter lange blaue Linie zum Beginn des Wechselvorlaufs (bzw. bei der 4x75 Meter-Staffel die 40 Zentimeter lange rote Linie) durch die über die gesamte Bahnbreite verlaufende gelbe Linie des Wechselanfangs ersetzt wird. Die ebenfalls gelbe Linie zum Ende des Wechselraums bleibt wie gehabt.

Auch die Teilstreckenmarke in der bisherigen Mitte des Wechselraums bleibt, weil sie eine Orientierung für die Läufer ist („noch zehn Meter bis zum Wechselende“). Die gelbe Linie zum Beginn des bisherigen Wechselraums sollte beseitigt werden.

Auch für den Stabhochsprung wurde eine Änderung als nationale Bestimmung beschlossen. An beiden Seiten des Stabhochsprung-Anlaufs sind seit Jahren Abstandsmarkierungen vorgegeben (von 2,5 bis 18 Meter). Hier ist neu, dass diese Markierungslinien an einer Seite mit den jeweiligen Meterzahlen zu beschriften sind.

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