Änderungen auf der neuen WADA-Verbotsliste 2010
Ab dem 1. Januar 2010 tritt die neue WADA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden in Kraft. Es wird einige wesentliche Änderungen geben, auf die wir an dieser Stelle hinweisen.
Salbutamol (S.3 Beta-2-Agonisten)Die Beta-2-Agonisten Salbutamol und Salmeterol bei inhalativer Anwendung sind nicht mehr auf der Verbotsliste. Hier gilt es jetzt, Folgendes zu beachten: Die Anwendung dieser beiden Substanzen ist durch eine Declaration of Use gegenüber der NADA bekannt zu machen. Die Anwendung ist in jedem Fall auf dem Dopingkontrollformular anzugeben.
Für inhalatives Salbutamol muss weiterhin eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn die maximale therapeutische Dosis von 1.600 Nanogramm pro Tag überschritten wird. Das sind je nach Medikament etwa bis zu 8 bzw. 16 Hübe.
Verboten bleibt Salbutamol weiterhin dann, wenn dessen Konzentration im Urin mehr als 1.000 Nanogramm pro Milliliter beträgt. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Substanz nicht inhalativ eingenommen wurde. Der Athlet ist dann in der Pflicht nachzuweisen, dass die Konzentration auf eine medizinisch indizierte inhalative Einnahme von Salbutamol zurückzuführen ist.
Pseudoephedrin (S.6 Stimulanzien)
Pseudoephedrin wurde wieder in die Verbotsliste aufgenommen. Beobachtungen der WADA im Rahmen des Monitoring-Programms ergaben, dass Pseudoephedrin im Sport zunehmend missbraucht wird. Zudem gibt es Studien, die Pseudoephedrin leistungssteigernde Wirkung nachweisen. Deshalb ist diese Substanz, die auch in dem Medikament Aspirin Complex enthalten ist, ab einer Konzentration von 150 Mikrogramm pro Milliliter verboten. Aufgrund der individuellen Abbauzeiten wird von einem Gebrauch aber ganz abgeraten.
Anabole Steroide (S.1 Anabole Agenten)
Für den Fall, dass das Verhältnis zwischen Testosteron und Epitestosteron (T/E ratio) höher als 4 ist, wird eine Isotopen-Verhältnis-Massenspektronomie (IRMS) vorgenommen. Ergibt diese Methode keinen Nachweis der exogenen Anwendung einer verbotenen Substanz, sind keine weiteren Dopingkontrollen oder -analysen mehr erforderlich.
Sauerstoffzusätze (M.1 Erhöhung des Sauerstofftransportes)
Die Gabe von inhalativem Sauerstoff, wie etwa mittels Oxygensprays, ist nicht mehr verboten.
Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe (S.2)
Neben EPO wurde nun auch CERA ausdrücklich auf die Verbotsliste genommen.
Mit Einschränkungen ist die Eigenbluttherapie Platelet Rich Plasma nach Anzeige mittels Erklärung des Gebrauchs erlaubt. Nicht erlaubt sind weiterhin intramuskuläre Verabreichungen.
Sildenafil
Die Substanz Sildeanfil (enthalten in Viagra) wurde nicht in die Liste aufgenommen. Aufgrund der potentiellen Fähigkeit dieser Substanz, Lungenvolumen in der Höhe zu vergrößern, betreibt die WADA weitere Studien zur Erforschung von Sildenafil.
Glycerol und Pamabrom (S.5 Diuretika und andere maskierender Stoffe)
Glycerol ist nun ausdrücklich dann verboten, wenn es als Plasmaexpander eingesetzt wird. Damit ist geklärt, dass die Einnahme von Glycerol als Hilfsstoff in Arznei- oder Lebensmitteln erlaubt ist. Es wurde zudem klargestellt, dass Pamabrom keine verbotene Substanz ist.
Infusionen
Alle Infusionen sind verboten, mit Ausnahme von solchen, die aufgrund medizinischer Indikation bei Krankenhausaufenthalten oder klinischen Untersuchungen verabreicht werden.
Wir empfehlen, die neue Verbotsliste der WADA intensiv zu lesen, damit sie auch auf die Änderungen aufmerksam werden, die hier nicht ausführlich beschrieben wurden,
Hier finden Sie die WADA-Liste verbotener Wirkstoffe und Methoden