Änderungen in den Ordnungen des DLV
In letzter Zeit häufen sich die Fragen nach den derzeit gültigen Bestimmungen in den Ordnungen. Da der DLV-Verbandsrat in seinen Sitzungen, die mindestens dreimal im Jahr stattfinden, jeweils Änderungen beschließen kann, ist es allein aus fiskalischen Gründen nicht möglich, die Broschüre »Satzung und Ordnungen« jedes Mal neu aufzulegen.
Volker Wollschläger stellte die Änderungen in den Ordnungen des DLV zusammen (Foto: Chai)
Deshalb werden die Änderungen rechtsverbindlich im Internet auf der Homepage des DLV (www.leichtathletik.de) veröffentlicht. Der Link hierzu ist wie folgt zu finden: Aufruf von leichtathletik.de, danach Klick auf "DLV", dann Klick auf "Bestimmungen" (unter DLV Service) und schließlich ein Klick auf die jeweilige Ordnung (z.B. LAO, VAO oder GBO).Ich möchte hier zusammenfassend auf die Änderungen hinweisen, die nach der Ausgabe 2004 der Broschüre »Satzung und Ordnungen« eingetreten sind:
1.0 Antidoping-Code (ADC): Neufassung
2.0 Leichtathletikordnung (LAO) folgende Änderungen:
2.1 § 4 Nr. 4.8.2 (Einfügung: …oder aufgrund des Wechsels der Schule bzw. der Aufnahme eines Ausbildungsplatzes),
2.2 § 4 Nr. 6.1.2 (anstelle "Mitglied im bisherigen Verein, ein Startrecht für den…),
2.3 § 4 Nr. 7.6 (die Bezugnahme auf die IAAF-Regeln 52 + 53 ist durch die Regeln 21 + 22 zu ersetzen),
3.0 Veranstaltungsordnung (VAO) folgende Änderungen:
3.1 § 1 Nr. 3 (Anfügung des Satzes: "Unberührt hiervon bleiben jedoch die Bestimmungen in Regel 260.18d IWR, die insoweit für die Anerkennung von Welt- und Europarekorden gelten."),
3.2 § 3 Nr. 3 (Anfügung des Satzes: "Schüler/-innen können bei derselben Veranstaltung bzgl. der Disziplinblöcke Langsprint/Langhürde, Mittelstrecke, Langstrecke, Straße und Gehen an entsprechenden Wettbewerben nur in einer Altersklasse teilnehmen.")
3.3 § 3 Nr. 7.1 (Einfügung als 2. Satz: "Ist zur Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft eine Norm nicht gefordert, ist eine Teilnahme an diesem Wettbewerb in der übernächsten Altersklasse ausgeschlossen.")
In den Übersichten -Übergangsregelungen- sind Schreibfehler berichtigt),
3.4 § 4 Nr. 3 (Anfügung des Satzes: "Bei den Fünfkämpfen kann von der verbindlichen Reihenfolge abgewichen werden.")
3.5 § 4 Nr.5.7+5.8 (jeweils Einfügung: Gehen 1000m + 1 km Straße),
3.6 § 6 Nr. 7.4, (neue Nr. 7.4: "Bei den Laufwettbewerben gelten bzgl. einem Fehlstart die Bestimmungen in Regel 162.7 IWR."),
3.7 § 13 Nr. 13 (Anfügung der Sätze: "Leistungen von Schüler/-innen der Altersklasse jünger als M/W 14 werden bei der Teilnahme an Wettkämpfen der Schüler/-innen M/W 14 (oder älter) nur unter Berücksichtigung des Teilnahmerechts nach § 3 aufgenommen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Angehörige der Altersklasse M/W 12 und jünger."),
4.0 Ehrungsordnung (ERO) ist in § 2 wie folgt neu gefasst:
Ausgeschiedene Präsidenten des DLV, in Ausnahmefällen auch
Vizepräsidenten, können aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit zu Ehrenpräsidenten ernannt werden."),
5.0 Gebührenordnung (GBO) In § 2 sind die Organisationsgebühren für die DMM-Wettbewerbe wie folgt erhöht worden: DMM-BL = 120 , DAMM = 80 , DJMM = 100 und DSMM = 80 .
Kahl, 14.06.2005
Volker Wollschläger, Vors. des BA Wettkampforganisation