Anhang zu Datenschutz-Standards der NADA
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat darüber informiert, dass sie gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen einen Anhang zum Standard für Datenschutz einführt.
Das Dokument regelt die Umsetzung der institutionellen Speicherungsfristen innerhalb der Anti-Doping-Organisationen und stellt die nationale Umsetzung der internationalen Datenschutzregelungen dar. Der Anhang zum Standard für Datenschutz gilt ab dem 1. Januar 2013.Anlage 1 zum Standard für Datenschutz (pdf; 160 kB)
Anti-Doping im DLV