| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 6/2019

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS III. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • NADA-Überarbeitung des Dopingkontrollsystems
  • Hyperandrogenismus – CAS lehnt Semenyas Einspruch ab
  • Ermittlungen um Leichtathletik-WM 2019 in Doha eingeleitet
  • Untersuchung der Uni Leipzig zum Thema Dopingbereitschaft im Sport
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

WHEREABOUTS III. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2019 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o.g. Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2019. Bitte beachten Sie unbedingt:

IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP):
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2019 müssen

    bis spätestens Samstag, 15. Juni 2019

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP):
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2019 müssen

    bis spätestens Dienstag, 25. Juni 2019

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen auf ihrer <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system trainingskontrollen meldepflichten _blank>Homepage die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system adams _blank>hier.

Für Athletinnen und Athleten des IAAF-RTP finden Sie detaillierte Informationen auf der <link https: www.athleticsintegrity.org downloads pdfs know-the-process en web-the-rtp.pdf _blank>Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

NADA-Überarbeitung des Dopingkontrollsystems

Konsequenzen aus der „Operation Aderlass“ (wir berichteten im Anti-Doping-Newsletter 4/2019) zieht die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und kündigte mit der geplanten Durchführung von Dopingkontrollen direkt vor einem Wettkampf eine Verschärftung des Dopingkontrollsystems an. Bitte <link https: www.deutschlandfunk.de _blank>lesen Sie hier weiter. Kritik an dem Vorhaben übte bereits die Synchronschwimmerin Amelie Ebert, Mitglied im Präsidium von „Athleten Deutschland" und im NADA-Aufsichtsrat gegenüber der <link https: www.sueddeutsche.de sport doping-nada-kritik-ebert-1.4445273 unterlegen _blank>Süddeutschen Zeitung.

Hyperandrogenismus – CAS lehnt Semenyas Einspruch ab

Mit Urteil vom 30. April 2019 lehnte der Court of Arbitration for Sport (CAS) den Einspruch der südafrikanischen Leichtathletin und zweifachen 800 Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya ab. Lesen Sie <link https: www.n-tv.de sport semenya-verliert-gegen-weltverband-iaaf-article20998629.html _blank>hier die Einzelheiten sowie ein <link https: www.leichtathletik.de news detail sportgerichtshof-cas-lehnt-einspruch-von-caster-semenya-ab _blank>Statement des DLV-Präsidenten Jürgen Kessing auf sowie eine <link https: www.saarbruecker-zeitung.de sport sportmix leichtathletik weltaerztebund-hormonwert-senkung-ist-wie-umgekehrtes-doping_aid-38665227 _blank>Reaktion des Weltärztebunds. 

Die Leichtathletik-Föderation Südafrikas (ASA) hat zwischenheitlich angekündigt, fristgerecht Berufung gegen die CAS-Entscheidung beim Schweizer Bundesgericht einzulegen. Des Weiteren werde Südafrika versuchen, bei der UN-Vollversammlung eine Sanktion der IAAF wegen Verletzung der Menschenrechte einzureichen. Lesen Sie auch <link https: www.faz.net aktuell sport sportpolitik fall-caster-semenya-suedafrika-kuendigt-berufung-gegen-cas-urteil-an-16185330.html _blank>hierzu Einzelheiten.

 

Ermittlungen um Leichtathletik-WM 2019 in Doha eingeleitet

Laut Mitteilung des Sport-Informations-Dienstes hat die französische Justiz Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdachts im Rahmen der Bewerbungen Dohas um die Leichtathletik-WM 2019 eingeleitet. <link https: www.leichtathletik.de news detail ermittlungen-um-leichtathletik-wm-in-doha-eingeleitet _blank>Lesen Sie hier weiter.

 

Untersuchung der Uni Leipzig zum Thema Dopingbereitschaft im Sport

Mit der Untersuchung der Universitäten Leipzig und Birmingham zum Thema Dopingbereitschaft im Sport beschäftigten sich <link https: www.mdr.de wissen warum-sportler-fuer-gegen-doping-entscheiden-100.html _blank>mdr WISSEN und der <link https: idw-online.de de news715468 _blank>Informationsdiensrt Wissenschaft und informierten im Mai 2019 über die Studie, Hintergründe und Ergebnisse. Die Ergebnisse basieren auf der Befragung von rund 1.500 Athletinnen und Athleten aus den höchsten Fußball-Amateurligen und werden der Uni Leipzig die Gelegenheit geben, Informationsmaterialien zu entwickeln, um Kinder darin zu stärken, Entscheidungen auf Basis ethischer Kritierien zu treffen. Das Projekt wird für drei Jahre vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft gefördert.

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung _blank>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link https: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload anti-doping _blank>IAAF List of International Competitions 2019 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
  • Weiterführende Details: <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zu tue-informationen der>NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | <link verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung _blank>DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

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