
Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 04/2014
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Neuer NADA-Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen, Version 4.0 gültig ab 01.03.14
- Große Resonanz beim Anti-Doping-Infopoint bei der DHM Senioren 2014 in Erfurt
- „Schutz der Integrität des Sports“ – DLV stellt sich hinter Bayerns Gesetzentwurf
- TUE-Anträge für Veranstaltungen im Mai, Juni und Juli 2014
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle
Neuer NADA-Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen, Version 4.0 gültig ab 01.03.14
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat am 1. März 2014 den neuen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen Version 4.0 mit dazu wichtigen Erläuterungen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Der neue TUE-Standard ist ab 01.03.14 gültig – die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf die Attestregelung für Athletinnen und Athleten, die auf nationaler Ebene starten und keinem Testpool angehören.
Für diese Athletne gilt bei allen Substanzen, sowohl den spezifischen als auch den nicht-spezifischen, die Attestpflicht! Wer Medikamente mit verbotenen Substanzen einnimmt, muss sich die medizinische Indikation durch ein Attest ärztlich bestätigen lassen und bei einer Dopingkontrolle eine Kopie des Attests abgeben. Im Falle einer positiven Probe auf eine nicht-spezifische Substanz muss zudem umgehend rückwirkend eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die NADA behält sich jederzeit eine weitergehende Überprüfung der Atteste vor.
Für Mitglieder der Testpools RTP, NTP und ATP besteht nach wie vor die uneingeschränkte TUE-Pflicht.
Sowohl die NADA als auch der DLV haben gemäß des neuen TUE-Standards Version 4.0 die NADA-TUE-Checkliste 2014 bzw. die speziell auf die Leichtathletik abgestimmte DLV-Checkliste Medizinische Ausnahmegenehmigungen übersichtlich zusammengefasst und veröffentlicht.
Große Resonanz beim Anti-Doping-Infopoint bei der DHM Senioren 2014 Erfurt
Wie im letzten Anti-Doping-Newsletter erwähnt, war der DLV auch in diesem Jahr bei den Deutschen Hallenmeisterschaften der Senioren am 1. und 2. März in Erfurt mit dem Anti-Doping-Infopoint vertreten. Dr. Weiler, der zwei Tage den Interessierten mit Rat, Tat und vielen Materialien zum Thema Anti-Doping zur Verfügung stand, konnte eine große Resonanz seitens der Athleten, aber auch der Besucher der Veranstaltung aller Altersklassen feststellen. Neben Anfragen zu Medizinischen Ausnahmegenehmigungen stand immer wieder die Frage „Ist dieses Medikament erlaubt?“ im Mittelpunkt.
Wir freuen uns, dass wir mit dem Anti-Doping-Infopoint wieder auf großes Interesse gestoßen sind und nehmen dies gerne zum Anlass, im heutigen Newsletter auf die erläuternden Informationen auf der DLV-Webseite zum Thema Medikamentenanfragen hinzuweisen. Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch der Webseite der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), in deren Zuständigkeitsbereich die Beantwortung von Medikamentenanfragen liegt. Mit der Medikamentendatenbank NADAmed ermöglicht die NADA Sportlern und Betreuern eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten zu erhalten. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, setzen Sie sich einfach mit dem Medizinischen Ressort der NADA oder mit uns in Verbindung.
„Schutz der Integrität des Sports“ - DLV stellt sich hinter Bayerns Gesetzentwurf
Bayern hat ein Gesetz zum "Schutz der Integrität des Sports" vorgestellt. Es soll nicht nur die strafrechtliche Verfolgung von Dopern ermöglichen, sondern auch ein Instrumentarium im Kampf gegen Bestechung, Korruption und Manipulation im Sport sein. Bei der Präsentation des Entwurfs stellten sich am 17. März auch DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop und Speerwurf-Weltmeisterin Christina Obergföll (LG Offenburg) hinter die Initiative. Lesen Sie hier weiter.
TUE-Anträge für Veranstaltungen im Mai, Juni und Juli 2014
Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.
Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
DM 10.000 m, 03. Mai in Aichach (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 03.04.14 an NADA
World Cup Gehen, 03. - 04. Mai in Taicang (China)
TUE-Antrag bis spätestens 03.04.14 an IAAF
DM 100 km, 10. Mai in Husum (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 10.04.14 an NADA
DM Gehen 20 km, 18. Mai in Naumburg (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 18.04.14 an NADA
WM Staffeln, 24. - 25. Mai in Nassau (Bahamas)
TUE-Antrag bis spätestens 24.04.14 an IAAF
EC 10.000 m, 07. Juni in Skopje (Mazedonien)
TUE-Antrag bis spätestens 08.05.14 an NADA
Senioren EM Berglauf, 14. Juni in Nowa Ruda (Polen)
TUE-Antrag bis spätestens 15.05.14 an WMA
DM Bahngehen, 21. Juni in Bühlertal (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 22.05.14 an NADA
EM Mannschaften, 21. – 22. Juni in Braunschweig (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 22.05.14 an NADA
DM Senioren Mehrkampf, 21. – 22. Juni in Bad Oeynhausen (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 22.05.14 an NADA
DM Senioren I + II, 11. – 13. Juli in Erfurt (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 11.06.14 an NADA
EM Berglauf, 12. Juli in Gap (Frankreich)
TUE-Antrag bis spätestens 12.06.14 an NADA
WM Jugend (U20), 22.-27. Juli in Eugene (USA)
TUE-Antrag bis spätestens 22.06.14 an IAAF
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