Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/2010Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Neue Schemata zu TUE-Verfahren
- Informationen an Testpoolmitglieder
- Fatale Fehleinschätzung bei Nahrungsergänzungsmitteln
- ADAMS und Datenschutz
- TUE-Anträge zu Veranstaltungen im Januar, Februar und März 2010
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle
NEUE SCHEMATA ZU TUE-VERFAHREN
Die Schemata zu den TUE-Verfahren wurden der nun geltenden Liste der verbotenen Substanzen und Methoden angepasst und sind auf der Internetseite des DLV unter Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen abrufbar. Dort gibt es auch die neuen Schemata für das Antragsverfahren der Masters/Veterans bei der WMA.
INFORMATIONEN AN TESTPOOLMITGLIEDER
Wie in jedem Jahr sendet die ADKS an alle Mitglieder der IAAF- und NADA-Testpools die wichtigsten Anti-Doping-Informationen. Athleten, die nicht mehr Mitglied in einem Testpool sind, erhalten kein Schreiben. Athleten, die in einen anderen Testpool gewechselt sind, erhalten mit dem Anschreiben ausführliche Hinweise zu den Pflichten im Zusammenhang mit dem aktuellen Testpool.
UNZUREICHENDES WISSEN BEI NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN
Wie eine Auswertung des jüngsten Wissenstests des NADA-Projektes „High Five“ zeigte, ist das Wissen junger Athletinnen und Athleten über Nahrungsergänzungsmittel unzureichend. Auffällig viele glauben, "Nahrungsergänzungsmittel seien absolut notwendig und führten automatisch zu einer Leistungssteigerung". Ebenfalls häufig vertreten wurde die Ansicht, "Nahrungsergänzungsmittel bergen absolut keine Gefahr und können in großen Mengen konsumiert werden". Die Antworten zeigen nicht nur einen Besorgnis erregenden Trend zum sorglosen Umgang mit Mitteln zur angeblichen Steigerung von Wohlbefinden und Leistung. Fatal ist diese Fehleinschätzung vor allem wegen des Risikos, dass Nahrungsergänzungsmittel mit Dopingsubstanzen verunreinigt sein könnten und damit zu einem positiven Dopingbefund führen können.
DATENVERARBEITUNG IN ADAMS
Jede Athletin und jeder Athlet, die/der zum ersten Mal durch den Log-In auf ihr/sein ADAMS-Profil zugreifen will, muss sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogen Daten einverstanden erklären. Die Athleten fragen immer wieder besorgt nach dem sicheren Umgang mit ihren Daten. Die NADA hat nun auch einen Datenschutzbeauftragten, mit dem die Anforderungen an den Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Dopingbekämpfung in Sport weiter optimiert werden sollen. Er ist nicht bei der NADA unmittelbar ansässig ist und beobachtet und bewertet die datenschutzrechtlichen Belange der NADA im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Athletinnen und Athleten im Anti-Doping-Kampf. Sorgen und Ängste beim Thema Datenschutz und Datensicherheit können die Athleten mit diesem Datenschutzbeauftragten direkt besprechen (Dr. Wolfgang von Pommer Esche, Tel.: 0151 54440607). Informationen zur Datenverarbeitung in ADAMS gibt es auch auf der Homepage der NADA als pdf-Dokument (http://www.nada-bonn.de/downloads/adams/)
TUE-ANTRÄGE VERANSTALTUNGEN IM JANUAR, FEBRUAR UND MÄRZ 2010
Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands www.leichtathletik.de, Bereich Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen/Schemata.
Bitte beachten Sie die Änderungen in der ab 01.01.10 gültigen WADA-Verbotsliste – besonders in Bezug auf den Gebrauch von Beta-2-Agonisten und Pseudoephedrin.
Senioren sollten bei einem geplanten internationalen Start dringend darauf achten, dass nun eine TUE-Antragsfrist von mindestens 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
HALLEN-LK AVIVA International am 30. Januar in Glasgow/GBR
TUE-Antrag bis spätestens 06.01.10 an NADA
DM Bahngehen am 30./31. Januar in Frankfurt-Kalbach/GER
TUE-Antrag bis spätestens 06.01.10 an NADA
DM Senioren Halle + Winterwurf am 13./14. Februar in Sindelfingen/GER
TUE-Antrag bis spätestens 20.01.10 an NADA
WM Senioren Halle + Winterwurf vom 1. bis 6. März in Kamploos/CAN
TUE-Antrag bis spätestens 27.01.10 an WMA
Hallen-Länderkampf U 20 am 6. März in Ancona/ITA
TUE-Antrag bis spätestens 10.02.10 an NADA
DM Cross am 6. März in Stockach/GER
TUE-Antrag bis spätestens 10.02.10 an NADA
HWM vom 12. bis 14. März in Doha/QAT
TUE-Antrag bis spätestens 16.02.10 an IAAF
Winterwurf-Länderkampf U 20 am 13. März in n. n./ITA
TUE-Antrag bis spätestens 17.02.10 an NADA
EA-Winterwurf-Challenge am 20./ 21. März in Arles/FRA
TUE-Antrag bis spätestens 24.02.10 an NADA
WM Cross am 28. März in Bydgoszcz/POL
TUE-Antrag bis spätestens 04.03.10 an IAAF