| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 08/2018

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • #icompeteclean – eine Präventionskampagne von NADA und DLV
  • Anpassung des NADA-Standard für Datenschutz
  • IAAF/AIU – Start einer Transparenzoffensive gegen Doping
  • „Gesetzvorschlag in Amerika – Zugriff auf alle Stadien“
  • Berlinger informiert über Weiterführung von Vertrieb und Entwicklung von Dopingkontrollbehältern
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

#icompeteclean – eine Präventionskampagne von NADA und DLV

Im Rahmen der Leichtathletik-Europameisterschaften, die vom 6. bis 12. August 2018 in Berlin stattfinden, haben die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der DLV eine Kampagne für saubere Leistung ins Leben gerufen. Die Leichtathletinnen Denise Krebs (Langstrecke) und Mareike Arndt (Mehrkampf) stehen in der Präventionskampagne #icompeteclean unter dem Motto "Meine Perlen sind sauber" für Fairness und sauberen Sport im Vordergrund. Nach dem Startschuss in einer gemeinsamen Pressekonferenz während der Deutschen Meisterschaften 2018 in Nürnberg ist die Kampagne nun in einer Plakat-Aktion sowie, dank der Unterstützung der BVG, in Form von Spots in den Berliner U-Bahnen zu sehen. <link https: www.youtube.com _blank>Den Video-Spot finden Sie unter folgendem Link. Die Kampagne wird von <link https: www.alles-geben-nichts-nehmen.de category fuersaubereleistung _blank>einem Blog komplementiert. Haben Sie Interesse an der Berichterstattung der Presse, dann lesen Sie hier Berichte der <link https: www.sportschau.de weitere leichtathletik audio-dlv-positioniert-sich-vor-der-em-im-anti-doping-kampf--100.html _blank>Sportschau und des <link https: www.sportschau.de weitere leichtathletik audio-dlv-positioniert-sich-vor-der-em-im-anti-doping-kampf--100.html _blank>Handelsblattes.

Anpassung des NADA-Standard für Datenschutz

Die NADA wies im Juli 2018 auf ihrer Webseite auf die Anpassung des NADA-Standard für Datenschutz hin. Laut NADA wurde der Standard an die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die seitens der WADA erfolgten Änderungen im International Standard for the Protection of Privacy and Personal Information (ISPPPI) angepasst. Der modifizierte Standard tritt ab sofort in Kraft und ist auf den Webseiten von <link https: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload anti-doping nada_standard_datenschutz.pdf _blank>DLV und <link https: www.nada.de service-infos downloads _blank>NADA zu finden.

IAAF/AIU – Start einer Transparenzoffensive gegen Doping

In einer Pressemitteilung und gemäß Veröffentlichung auf den Webseiten des Internationalen Leichtathletik-Verbands (IAAF) und der Athletics Integrity Unit (AIU) haben die Institutionen über deren Arbeit seit Gründung der AIU im April 2017 informiert. Inhaltlicher Schwerpunkt ist der Start einer Transparenzoffensive gegen Doping. Vorrangig ist eine neue Veröffentlichungspolitik in Bezug auf Dopingfälle, die, unterteilt in fünf Punkte, von der Datenschutzbehörde in Monaco im Mai diesen Jahres genehmigt wurde. Einzelheiten finden Sie auf der Seite der <link https: www.athleticsintegrity.org downloads pdfs knowledge-centre en aiu-policies-press-release-190718.pdf _blank>AIU sowie bei einem Bericht auf <link https: www.sportschau.de doping iaaf-transparenzoffensive100.html _blank>sportschau.de.

„Gesetzvorschlag in Amerika – Zugriff auf alle Stadien“

Mit dieser Überschrift leitete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 27. Juli 2018 einen Artikel über die Vorbereitung eines Gesetzes in den USA ein, auf dessen Grundlage Doping bei internationalen Wettkämpfen als transnationale Straftat verfolgt werden könnte. Erarbeitet unter Leitung der Helsinki-Kommission als unabhängige Behörde der US-Regierung fand Mitte Juli 2018 eine Anhörung zu dem geplanten Gesetz statt. <link http: www.faz.net aktuell sport sportpolitik doping gesetz-idee-in-usa-werden-doper-auch-im-ausland-verfolgt-15709920.html _blank>Bitte lesen Sie hier weiter.

Berlinger informiert über Weiterführung von Vertrieb und Entwicklung von Dopingkontrollbehältern

Berlinger informiert über Weiterführung von Vertrieb und Entwicklung von DopingkontrollbehälternDie Schweizer Firma Berlinger wird die Produktion von Urinbehältern für Dopingproben nun doch weiterführen. Darüber informierte die Schweizer Berlinger Gruppe in einer Mitteilung auf ihrer Webseite. Wie Berlinger darin mitteilte, sollen Vertrieb und Weiterentwicklung von der Stiftung „Professor Arne Ljungqvist“ übernommen werden. <link https: www.berlinger.com de ueber-berlinger news detail berlinger-gruppe-praesentiert-zukunft-fuer-das-weiterbestehen-ihrer-weltweit-bekannten-anti-doping-produkte-1 _blank>Lesen Sie hier Einzelheiten.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link https: www.leichtathletik.de verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link file:160019 _blank>IAAF List of International Competition 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
  • Weiterführende Details: <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zu tue-informationen der>NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | <link https: www.leichtathletik.de verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung>DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

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