Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 11/2010Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Neue Doping-Nachweismethoden
- WADA nimmt Schwarzmarkt ins Visier
- NADA-MOBIL- Anti-Doping-Infos mobil abrufbar
- Veröffentlichungspflicht liegt beim Fachverband
- NADA Geschäftsstelle des Nationalen Dopingpräventionsplanes
- TUE-Anträge zu Veranstaltungen im Dezember 2010, Januar und Februar 2011
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle
NEUE DOPING-NACHWEISMETHODEN
Für Gendoping wurde ein Nachweisverfahren entwickelt. Nach vierjähriger Forschungsarbeit im Auftrag der WADA ist es Forschern von der Universität Mainz und aus Tübingen gelungen, im Muskel eines gedopten Sportlers über Monate hinweg die Erbsubstanz im Blut aufzufinden. Das Verfahren kann in der Praxis angewandt werden, sobald es in allen WADA-akkreditierten Laboratorien etabliert ist.
Eine weitere neue Nachweismethode scheint auch für das Epo-Mimetikum Hematide in Sicht. Die an der Entwicklung der Methode beteiligten WADA-akkreditierten Laboratorien in Lausanne (Schweiz) und Chatenay-Malabry (Frankreich) hoffen, dass das Verfahren noch in diesem Jahr eingesetzt werden kann. Hematide ist ein synthetisches Peptid, welches zur Behandlung von Blutarmut entwickelt wurde. Im Gegensatz zu Epo besteht es nicht aus Proteinen.
WADA NIMMT SCHWARZMARKT INS VISIER
Auf der WADA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2011 wird die WADA eine neue Klasse für Substanzen einführen. Unter dieser Klasse sollen dann die Substanzen gelistet werden, für die die Pharmaindustrie noch keine staatliche Genehmigung erhalten hat, die aber bereits auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen sind. Die WADA will damit die auf dem Schwarzmarkt bereits kursierenden Substanzen beobachten. Cera beispielsweise wurde erst 2008 offiziell als Arzneimittelsubstanz zugelassen, war jedoch schon 2005 auf dem Schwarzmarkt verfügbar.
NADA-MOBIL - ANTI-DOPING-INFOS MOBIL ABRUFBAR
Athletinnen und Athleten können die NADA vom Handy aus ab sofort rund um die Uhr unter www.nada-mobil.de erreichen. Die neue mobile Seite (u. a. für das iPhone) bietet Informationen zu den neuesten Regelwerken, Änderungen und Ansprechpartnern. Verschiedene Features klären über den Kampf gegen Doping auf, dazu gehört auch ein Film zum Ablauf einer Dopingkontrolle.
VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT LIEGT BEIM FACHVERBAND
Ein schwieriges Thema ist die Veröffentlichung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Die NADA hat die Verbände noch einmal darauf hingewiesen, dass die in Artikel 14 des Nationalen Anti Doping Codes (NADC) geregelte Pflicht zur Veröffentlichung bei der "für das Ergebnismanagement zuständigen" Organisation liegt. Dies ist in der Regel der Sportfachverband, also der DLV.
NADA GESCHÄFTSSTELLE DES NATIONALEN DOPINGPRÄVENTIONSPLANES
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) übernimmt ab sofort die Rolle der Geschäftsstelle des Nationalen Dopingpräventionsplanes (NDPP). Vorrangiges Ziel des NDPP, der 2009 auf Initiative des Bundesinnenministeriums und der Länder ins Leben gerufen wurde, ist die Konzentration aller nationalen Kräfte im Anti-Doping-Kampf. Hierzu zählen neben der NADA die Organisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und die Hochschulen. Aus Bundesmitteln fließen 2011 voraussichtlich rund 370.000 Euro in die Projekte des NDPP, dessen Umsetzung zunächst bis Mitte 2012 gesichert ist. Zusätzliche Gelder sollen aus der Wirtschaft akquiriert werden. Die NADA wird in enger Zusammenarbeit mit den übrigen am Runden Tisch vertretenen Verbänden und Institutionen Maßnahmen entwickeln, begutachten und umsetzen. Für 2011 sind etwa 20 Projekte angedacht. Neben den Athleten selbst werden dabei vor allem Trainer, Lehrer und Eltern als wichtige Multiplikatoren im Mittelpunkt stehen.
TUE-ANTRÄGE VERANSTALTUNGEN IM DEZEMBER 2010, JANUAR UND FEBRUAR 2011
Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gilt die in der Liste angegebene Antragsfrist von 30 Tagen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands www.deutscher-leichtathletik-verband.de, Bereich Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen/Schemata.
Bitte beachten Sie die Änderungen in der ab 01.01.10 gültigen WADA-Verbotsliste – besonders in Bezug auf den Gebrauch von Beta-2-Agonisten und Pseudoephedrin.
EM Cross, 12. Dezember in Albufeira/POR
TUE-Antrag bis spätestens 12.11.10 an IAAF
AVIVA International, 29. Januar 2011 in Glasgow/GBR
TUE-Antrag bis spätestens 30.12.10 an NADA
DM Halle Mehrkampf und Senioren Bahngehen, 29. – 30. Januar 2011 in Frankfurt-Kalbach/GER
TUE-Antrag bis spätestens 30.12.10 an NADA
DM Halle Senioren und Winterwurf, 12. – 13. Februar in Erfurt/GER
TUE-Antrag bis spätestens 13.01.11 an NADA
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