Anti-Doping-Newsletter des DLV
Nach erfolgreichem Versand der ersten Ausgaben des Anti-Doping-Newsletters folgt nun der achte Newsletter vom Anti-Doping-Referat des DLV. Inhalt dieser Ausgabe sind Informationen zur WADA-Liste verbotener Substanzen und Wirkstoffe 2006 und zu Nahrungsergänzungsmittel.
WADA-LISTE VERBOTENER SUBSTANZEN UND WIRKSTOFFE 2006Einmal jährlich überarbeitet die World Anti-Doping Agency (WADA) die Liste verbotener Substanzen und Wirkstoffe, die für alle verbandszugehörigen Athleten verbindlich ist. Bereits im Oktober 2005 hat die WADA die neue Liste der verbotenen Substanzen und Wirkstoffe für das Jahr 2006 veröffentlicht.
- Die Liste 2005 hat Gültigkeit bis zum 31.12.2005
- Ab dem 01.01.2006 ist die WADA-Liste verbotener Substanzen und Wirkstoffe 2006 verbindlich.
Momentan liegt dem DLV lediglich die englische Fassung der Liste 2006 vor. Die für die Übersetzung zuständige Nationale Anti Doping Agentur (NADA) arbeitet aber bereits an der Übersetzung. Diese soll uns in den nächsten Tagen vorliegen und wird dann umgehend auf unserer Homepage veröffentlicht. Bis dahin finden Sie die deutsche und englische Liste 2005 sowie die englische Originalversion der Liste 2006 als pdf-Formular hier.
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL (NEM)
Nach wie vor warnen wir eindringlich vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Untersuchungen haben ergeben, dass verschiedene Nahrungsergänzungspräparate dem Dopingverbot unterliegende Steroidhormone (bzw. deren Vorläufersubstanzen) enthalten, ohne dass dies aus den Herstellerangaben ersichtlich ist (ca. 15 %!). Der Konsum solcher kontaminierten Nahrungsergänzungspräparate kann zu einem positiven Analysebefund führen. Nach dem gültigen Regelwerk erfüllt dies den Tatbestand des Dopings. Das Risiko tragen ausschließlich Sie als Athletin bzw. Athlet!
Vorbeugende Untersuchungen solcher Präparate durch Labore bieten keine ausreichende Gewähr, da sie nur jeweils für die untersuchten Packungen und nicht für alle Chargen des gleichen Präparats gelten. Die Unbedenklichkeit bestimmter Produkte kann lediglich durch die Hersteller bescheinigt werden, die eine umfassende und regelmäßige Qualitätskontrolle ihrer Ausgangsstoffe und Fertigpräparate auf Steroidhormone und deren Vorläufersubstanzen garantieren. Als risikoarm können die in der "Roten Liste" aufgeführten Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden. Interessante Informationen dazu finden Sie auf www.dopinginfo.de.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns, wenn Sie uns über antidoping@leichtathletik.de kontaktieren.
Ihre Anti-Doping-Koordinierungsstelle
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