Anti-Doping-Newsletter des DLV
Nach erfolgreichem Versand der ersten Ausgaben des Anti-Doping-Newsletters folgt nun der sechste Newsletter vom Anti-Doping-Referat des DLV. Inhalt dieser Ausgabe sind Informationen zum ST-Kader 2006 und zur Meldepflicht der Athleten bei Beendigung der aktiven Laufbahn.
7. Anti-Doping-NewsletterST-KADER 2006
Vom 01. Oktober 2005 bis 31. Dezember 2005 besteht für alle Athleten wieder die Möglichkeit, sich zum ST-Kader (Sonderkader Trainingskontrollen) anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt - wie auch im Jahr zuvor - ausschließlich über die offizielle Homepage des Deutschen Leichtathletik-Verbandes www.leichtathletik.de . Dort stehen AB SOFORT sowohl die Anmeldemaske wie auch die einzelnen Schritte zur Anmeldung zur Verfügung.
Die ST-Kaderzugehörigkeit ist für ein Jahr gültig, d. h., auch ST-Kader-Athleten des Jahres 2005 müssen sich erneut anmelden.
Bitte beachten Sie:
Nur wer sich bis spätestens 31. Dezember 2005 im ST-Kader 2006 angemeldet hat, kann im Wettkampfjahr 2006 bei internationalen Veranstaltungen wie int. Meisterschaften oder Länderkämpfen eingesetzt werden! Dies gilt jedoch nicht für die Teilnahme an Jugendmeisterschaften.
MELDEPFLICHT BEI BEENDIGUNG DER AKTIVEN LAUFBAHN
Von Zeit zu Zeit bekommen wir von Athletinnen und Athleten die Rückmeldung, dass sie von einem Dopingkontrolleur zwecks einer Trainingskontrolle aufgesucht wurden, obwohl sie schon seit einiger Zeit nicht mehr aktiv am Sport teilnehmen. Meist wurde in diesem Fall der Verband nicht schriftlich in Kenntnis gesetzt. Um solche Situationen zu vermeiden und in Ihrem eigenen Interesse, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
Der NADA-Code – Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti Doping Agentur -, Artikel 6: Meldepflichten besagt u. a.:
Artikel 6.2 Beendigung der aktiven Laufbahn
6.2.1 Wenn ein Athlet die aktive Laufbahn beendet oder aus anderen Gründen nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen möchte, ist er verpflichtet, dies der NADA oder dem nationalen Sportfachverband schriftlich mitzuteilen. ...
6.2.3 Ein Athlet, der sich weigert oder es unterlässt, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, weil er die aktive Laufbahn beendet hat oder sich aus einem anderen Grund entschieden hat, nicht an Wettkämpfen teilzunehmen, aber keine Mitteilung gemäß Ziff. 6.2.1 gemacht hat, hat einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Ziff. 2.3 begangen.
Gehört der Athlet dem IAAF-Registered Testing-Pool an, so muss die Beendigung ebenfalls der IAAF mitgeteilt werden.
Nachzulesen sind diese Meldepflichten im NADA-Code auf der DLV-Homepage unter http://www.leichtathletik.de/dokumente/ergebnisse/uploads/antidoping/NADA-Code.pdf
Ihre Anti-Doping-Koordinierungsstelle
Sollten Sie am Anti-Doping-Newsletter nicht mehr interessiert sein, können Sie sich unter erneuter Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse bei www.leichtathletik.de News/Newsletter wieder abmelden.
Jetzt für den Newsletter anmelden!