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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping/sb

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 1/2018

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2018
  • NADA veröffentlicht die informatorische Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2018
  • DLV-Präsident Jürgen Kessing auch DLV-Anti-Doping-Beauftragter
  • NADA – GEMEINSAM GEGEN DOPING im Vereinsbereich
  • WADA – Dopingkontrolllabor Mexiko-Stadt wieder regelkonform | Labor Bukarest bis auf Weiteres suspendiert
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

      Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
      Ihr
      DLV-Referat Anti-Doping

      Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2018

      Im vorangegangenen Anti-Doping-Newsletter hatten wir über die Testpoolzugehörigkeit 2018 berichtet. Hier noch einige Einzelheiten, die Sie auch jederzeit auf der <link>DLV-Webseite im Bereich Testpools/Meldepflichten nachlesen können:

      IAAF Registered Testing Pool (IAAF-RTP)

      Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP) entscheidet ausschließlich die IAAF. Ansprechpartner für alles Weitere ist die im April 2017 von der IAAF gegründete Athletics Integrity Unit (AIU). Die IAAF-Testpoolmitglieder werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme informiert. Auch für den Fall, dass die Mitgliedschaft im IAAF-RTP aufgehoben werden sollte, informiert ausschließlich die AIU. Die AIU veröffentlicht den aktuellen IAAF-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts" im Umgang ihrer Rechte und Pflichten als IAAF-RTP-Athlet.

      Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der IAAF/AIU, der NADA und dem DLV mit dem <link file:127120>IAAF-Formular „Application for Removal from the IAAF Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.

      NADA-Testpools

      Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,

      • den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
      • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
      • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).

      Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader und gemäß der Testpoolkriterien aus dem NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen, Artikel 2.3. Die Pflichten der Testpool-Athleten richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.

      Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber dem DLV mit dem <link file:113294 _blank>"NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären, der dann dafür sorgt, dass der Athlet bei der NADA aus dem Testpool entlassen wird.

      Über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathlet wurden die aktuell berufenen Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember 2017 per E-Mail informiert.

      Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

      Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60-minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

      Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des ATP auf der <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada dks _blank link zur>NADA-Webseite als Download finden. Die NADA hat hierzu alle wichtigen Informationen in Form von FAQs veröffentlicht; Einzelheiten können Sie im <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada downloads formulare _blank link zum dokument>FAQ "Athleten-Meldeformular für den ATP" nachlesen.

      NADA veröffentlicht die informatorische Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2018

      Laut Mitteilung der NADA wurde die WADA-Verbotsliste 2018 sowie die darin enthaltenen Änderungen ins Deutsche übersetzt. Die Mitteilung und die informatorische Übersetzung finden Sie in einer News auf der <link https: www.nada.de nada aktuelles news newsdetail detail wada-verbotsliste-2018-ins-deutsche-uebersetzt _blank link zum artikel auf der>NADA-Webseite sowie auf der <link file:160021 _blank>DLV-Webseite.

      DLV-Präsident Jürgen Kessing auch DLV-Anti-Doping-Beauftragter

      Bei der ersten Präsidiumssitzung des Deutschen Leichtathletik-Verbands unter der Leitung des neuen DLV-Präsidenten Jürgen Kessing stellte sich dieser gemäß DLV-Satzung als Anti-Doping-Beaufttragter zur Verfügung. Er tritt somit auch in diesem Bereich die Nachfolge seines Vorgängers Clemens Prokop an. <link news:61081>Lesen Sie mehr in dieser leichtathletik.de-Meldung.

      NADA – GEMEINSAM GEGEN DOPING im Vereinsbereich

      Mit einem neuen Projekt im Rahmen des Präventionsprogramms GEMEINSAM GEGEN DOPING fokusiert die NADA ihre Dopingpräventionsarbeit auf die Vereinsebene. Das Projekt mit Vereinen startet zunächst in einer Pilotphase und soll ab dem zweiten Halbjahr 2018 allen leistungssportorientierten Vereinen in Deutschland zur Verfügung stehen. <link https: www.nada.de nada aktuelles news newsdetail detail gemeinsam-gegen-doping-im-vereinsbereich _blank link zur der>Lesen Sie hierzu die NADA-News.

      WADA – Dopingkontrolllabor Mexiko-Stadt wieder regelkonform | Labor Bukarest bis auf Weiteres suspendiert

      Mit zwei Meldungen informierte die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) über Dopingkontrolllabore. Sie gab zum einen bekannt, dass die Suspendierung des Laboratorio Nacional de Prevención y Control del Dopaje-CONADE (Laboratorium Mexiko-Stadt) wieder aufgehoben wurde und somit alle erforderlichen Anti-Doping-Aktivitäten einschließlich der Analyse von Urin- und Blutproben wieder aufgenommen werden konnten. Zum anderen hat die WADA das Kontroll-Labor in Bukarest zum 29.November 17 bis auf Weiteres suspendiert. Grund seien Probleme mit der Einhaltung der internationalen Laborstandards. <link https: www.wada-ama.org en media news wada-provisionally-suspends-accreditation-of-bucharest-laboratory-0 _blank link zu den der>Lesen Sie auf der Webseite der WADA die Originalmeldungen.

      Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

      Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

      Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

      Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

      • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link file:160019 _blank>IAAF List of International Competition 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
      • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
      • Weiterführende Details: <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zu tue-informationen der>NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | <link>DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

         

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