Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 08/2008Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- NADA-Abmeldesystem ADAMS – Korrekte Eintragungen
- Anwendung von Sauerstoff-Sprays
Einen schönen August wünscht Ihnen
Ihre
Anti-Doping-Koordinierungsstelle
NADA-ABMELDESYSTEM ADAMS – KORREKTE EINTRAGUNGEN
Auch nach längerem Bestehen des NADA-Abmeldesystems ADAMS kommt es immer noch zu Problemen bei oder Missverständnissen bezüglich der Bedienung. Heute möchten wir darauf eingehen, wie Sie sich als Athlet richtig verhalten, wenn Sie beispielsweise zu einem Wettkampf oder in den Urlaub reisen und Ihnen im Vorfeld die Unterkunftsdetails nicht bekannt sind:
Gemäß Nr. 3 der NADA-Missed Test-Policy “Meldepflichten“ muss der Athlet Ort, Dauer und Unterkunft angeben, wenn er für mehr als 24 Stunden (Nationaler Testpool) oder mehr als 72 Stunden (Allgemeiner Testpool I) von seinem gemeldeten Aufenthaltsort verreist. Sollte Ihnen z. B. Name und Anschrift der Unterbringung am Wettkampf- oder Ferienort vor der Abreise nicht bekannt sein, müssen Sie sich dennoch abmelden und Ihre Abwesenheit in ADAMS eintragen. Für diesen Fall gehen Sie in die entsprechende Kategorienwahl, beispielsweise „Wettkampf“. Im Deskriptor der Aufenthaltsorte kreuzen Sie dann neben dem Feld „Adresse“ das Kästchen „Unbekannt“ an. In dem Feld „Beschreibung des Standortes ...“ ist „Wettkampfunterkunft noch nicht bekannt, Eintragung wird sofort nach Bekanntwerden aktualisiert“ o. ä. einzutragen. Somit sind Sie vorerst Ihrer Abmeldepflicht nachgekommen.
Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, diese Angaben sofort zu aktualisieren, sobald Sie detailierte Information über Ihre Unterkunft haben. Die Aktualisierung können Sie überall, also auch am Wettkampf- oder Ferienort vornehmen, in dem Sie sich mittels Internetanschluss in ADAMS einloggen oder, sollten Sie bei der NADA die Abgabe per SMS-Funktion aktiviert haben, die Aktualisierung per SMS vornehmen.
Wir weisen außerdem noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die oben genannten Fristen (24 h oder 72 h) keine Abmeldefristen sind. Es handelt sich dabei also nicht um Fristen, innerhalb derer die Athleten nach Ortswechsel die Abmeldung noch vornehmen können. Die Stundenangabe bezieht sich ausschließlich darauf, wann überhaupt abgemeldet werden muss, nämlich dann, wenn die Abwesenheit vom gemeldeten Aufenthaltsort mehr als 24 bzw. 72 Stunden beträgt. Die Abmeldung selbst muss bereits vor dem Ortswechsel vorgenommen werden, und zwar bis spätestens eine Minute vor Abfahrt.
NUTZUNG VON SAUERSTOFF-SPRAYS – VERBOTENE METHODE I. S. D. WADA-VERBOTSLISTE
Im Anti-Doping-Newsletter 07/2008 hatten wir darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Sprays, die die inhalative Aufnahme komprimierten Sauerstoffs ermöglichen, eine verbotene Methode im Sinne der aktuellen WADA-Verbotsliste ist, und die Nutzung von abgefülltem Sauerstoff als Spray unter die Gruppe M1.2 der verbotenen Methoden fällt. Daher ist gemäß Art. 2.2 NADA-Code sowohl der Gebrauch, also jede Anwendung, Aufnahme oder Einnahme von inhalierbarem Sauerstoff, als auch der Besitz entsprechender Utensilien oder Gegenständen, die zum Gebrauch oder dem versuchten Gebrauch dieser verbotenen Methode verwendet werden, ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen; für Athleten/innen wie für Athletenbetreuer, Trainer und Hilfspersonal.
Nun stellten uns viele Interessenten die Frage, warum es verboten sei, Sauerstoff zu inhalieren – man atme schließlich auch Sauerstoff beim normalen Luftholen ein. Das ist zwar richtig, jedoch beträgt der Sauerstoffgehalt in der Luft nur rund 20 Prozent. Der Rest setzt sich aus Stickstoff und weiteren Gasen zusammen. Hersteller von Sauerstoffprodukten werben damit, dass der Sauerstoffgehalt ihres Produktes erhöht ist. Erhöht heißt in diesem Fall, dass der Sauerstoffgehalt z. B. durch Komprimieren des Sauerstoffs höher ist, als der der „normalen“ Luft, also mehr als 20 Prozent.
Damit unterscheidet er sich vom normalen Sauerstoffgehalt in der Luft und ermöglicht so eine Aufnahme von mehr reinem Sauerstoff. Anlass für die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, die Aufnahme dieses unnatürlich erhöhten Gehalts an Sauerstoff als verbotene Methoden in die Verbotsliste aufzunehmen. Erfahrungswerte der Nationalen Anti Doping Agentur NADA zeigen, dass fast ausschließlich Sauerstoffprodukte mit erhöhtem Sauerstoffgehalt angeboten werden. Wir empfehlen deshalb, auf den Einsatz von Sauerstoffprodukten einfach ganz zu verzichten.