Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 2/2009Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Hinweise der IAAF zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung und zu den Whereabouts in Deutsch
- TUE-Verfahren der IAAF
- Vorerst keine Änderungen im internationalen TUE-Verfahren der Senioren
- TUE-Antragsfrist für Hallen-EM der Senioren
- Neue Beispielliste zulässiger Medikamente der NADA
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle
HINWEISE DER IAAF ZUR MEDIZINISCHEN AUSNAHMEGENEHMIGUNG UND ZU DEN WHEREABOUTS IN DEUTSCH
Die kürzlich von der IAAF herausgegebenen Medikamente mit Hinweisen zum Verfahren für Medizinische Ausnahmegenehmigungen und zu den Whereabouts hat der Deutsche Leichtathletik-Verband ins Deutsche übersetzen lassen. Die Übersetzungen können, ebenso wie die Originalversionen der IAAF, hier online unter DLV/Anti-Doping eingesehen und herunter geladen werden. Dort gibt es demnächst auch die neuen IAAF-Anti-Doping-Regeln in deutscher Sprache.
TUE-VERFAHREN DER IAAF
Die IAAF hat Einzelheiten zum geänderten TUE-Antragsverfahren bekannt gegeben. Wichtigste Änderung ist, dass es nur noch ein TUE-Standard-Verfahren für die Anwendung von verbotenen Substanzen und Methoden gibt. Das vereinfachte Verfahren für die Anwendung von Beta-2-Agonisten und Kortikoiden gibt es nicht mehr. Die Anwendung von Beta-2-Agonisten erfordert nunmehr ebenso eine TUE, die Anwendung für Kortikoide nur noch deren Angabe auf dem Dopingkontrollformular im Falle einer Dopingkontrolle. Auch die Anwendung der verbotenen Substanz(en) muss auf dem Dopingkontrollformular angegeben und zusätzlich in ADAMS eingetragen werden. TUE’s der IAAF werden weiterhin nur erteilt, wenn der Antrag von einem Internationalen Athleten oder von einem Teilnehmer an einem internationalen Wettkampf gestellt wurde. Daran hat sich also nichts geändert. Ausnahmsweise kann jetzt auch rückwirkend eine TUE erteilt werden, das aber nur unter strengen Voraussetzungen. Einzelheiten finden Sie hier online unter DLV/Anti-Doping. Dort gibt es auch die IAAF-Hinweise zu Medizinischen Ausnahmegenehmigungen und zu den Whereabouts in Deutsch.
VORERST KEINE ÄNDERUNGEN IM INTERNATIONALEN TUE-VERFAHREN DER SENIOREN
Aufgrund der Neufassung des WADA-Codes haben sich zahlreiche nationale und internationale Anti-Doping-Regelwerke geändert. Auch die World Masters Association (WMA) arbeitet an einer neuen Fassung seiner aktuellen Anti-Doping-Regeln. Formal können diese jedoch erst frühestens anlässlich der Council-Sitzung bei den Weltmeisterschaften der Senioren im Sommer in Lahti (Finnland) angenommen werden. Das bedeutet, dass sich bis zum Inkrafttreten neuer Anti-Doping-Regeln der WMA insbesondere am Antragsverfahren für medizinische Ausnahmengenehmigungen nichts ändert. Nach wie vor gibt es die Unterscheidung zwischen abgekürztem (ATUE) und Standard-Verfahren (TUE), und nach wie vor bedarf es für die Anwendung von Beta-2-Agonisten einer ATUE. Anträge für die Hallen-EM im März in Ancona (Italien) und die WM der Senioren im Sommer in Lahti sind also vorerst weiterhin an Prof. Kari Wichmann in Finnland zu richten. Bisher erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem darin angegebenen Datum. Über Änderungen informieren wir Sie.
TUE-ANTRAGSFRIST FÜR HALLEN-EM DER SENIOREN
Vom 25. bis 29. März 2009 findet in Ancona (Italien) die Hallen-EM der Senioren statt. Wer dort teilnimmt und auf die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden medizinisch angewiesen ist, muss hierfür bei der WMA eine internationale medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Hierfür gilt eine Frist von 21 Tagen vor dem Wettkampf. Der Antrag muss also bis 4. März 2009 bei der WMA eingegangen sein, Am A-/TUE-Antragsverfahren hat sich trotz Änderung des WADA-Codes bisher nichts geändert (siehe auch Beitrag oben).
NEUE BEISPIELLISTE ZULÄSSIGER MEDIKAMENTE DER NADA
Die NADA hat eine neue Beispielliste zulässiger Medikamente 2009 herausgebracht. Die Liste enthält Medikamente mit ihren in Deutschland handelsüblichen Namen, die keine Substanzen enthalten, die auf der aktuellen Liste der Verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2009 stehen und somit bei gesundheitlichen Beschwerden unbedenklich zur Heilung eingesetzt werden können. Steht ein von Ihnen gesuchtes Medikament nicht in dieser Beispielliste, sollten Sie sich über die Dopingrelevanz direkt bei der NADA erkundigen. Dies geht wie gewohnt über die Datenbank NADAmed sowie über die übliche Medikamentenanfrage. Zugang und weitere Informationen finden Sie unter www.nada-bonn.de.
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