Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 12/2008Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
Änderungen ab Januar 2009 in Sachen Testpools und Meldepflichten
- DLV meldet NADA Testpoolmitglieder
- Geltungszeitraum für Testpoolathleten/Kaderathleten aus 2008
- Meldepflichten für Athleten des NADA-Allgemeinen Testpools
Viel Vergnügen beim Lesen und eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen
Ihre
Anti-Doping-Koordinierungsstelle
DLV MELDET NADA TESTPOOLMITGLIEDER
Der DLV hat am 1. Dezember 2008 der NADA fristgerecht die Mitglieder der Testpools für das Jahr 2009 gemeldet. Die Anti-Doping-Kommission des DLV hat die Testpoolzugehörigkeit der Athleten entsprechend der Vorgaben der NADA festgelegt. Im Registered Testing Pool der NADA sind ab 1. Januar 2009 52 Leichtathleten, im Nationalen Testpool der NADA 115 Leichtathleten und im Allgemeinen Testpool der NADA 517 Leichtathleten. Die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung haben 586 Athleten abgegeben.
GELTUNGSZEITRAUM FÜR TESTPOOLATHLETEN/KADERATHLETEN
Die Testpoolzugehörigkeit für das Jahr 2008 gilt bis 31.12.2008. Alle Athleten, die für 2008 eine Athletenvereinbarung mit dem DLV unterzeichnet haben und im Dopingkontrollsystem sind, haben ihre Pflichten (etwa Abmeldung) bis zum 31.12.2008 zu erfüllen. Alle Athleten, die neu in den Kader berufen und einem der Testpools der NADA zugeordnet wurden, haben ihre Pflichten vom 01.01.2009 an zu erfüllen. Die Testpoolzugehörigkeit endet erst, wenn eine ausdrückliche Mitteilung darüber erfolgt, dass der Athlet dem Testpool nicht mehr angehört oder aber der Athlet selbst den Rücktritt vom aktiven Leistungssport bekannt gibt.
MELDEPFLICHTEN FÜR ATHLETEN DES NADA-ALLGEMEINEN TESTPOOLS
Mitte November hat die DLV-Anti-Doping-Koordinierungsstelle die Kaderathleten des DLV über ihre Testpoolzugehörigkeit informiert. Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal auf die Meldepflichten für Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP) der NADA hinweisen:
Athleten des Allgemeinen Testpools erhalten keinen Zugang zu ADAMS und müssen sich daher auch nicht online eintragen oder abmelden. Vielmehr sind sie verpflichtet, der NADA Angaben über ihren Wohnort und ihre Trainingsstätten zu machen und einen Rahmentrainingsplan sowie einen Wettkampfplan abzugeben. Meldepflichtverstöße können diese Athleten nicht begehen, wiewohl sie jederzeit unangekündigt getestet werden können. Deshalb ist eine möglichst genaue und korrekte Angabe der oben genannten Daten zu machen. Grundlegende Änderungen des Rahmentrainingsplans sind der NADA bekannt zu geben, kurzfristige oder kurzzeitige Änderungen müssen der NADA nicht mitgeteilt werden.