
Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 10/2016
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Betrifft: „Passwort-vergessen“-Funktion – Wichtige Information für ADAMS-Nutzer
- NADOs fordern Reformen zur Stärkung der weltweiten Anti-Doping-Bemühungen
- Hackerangriff auf WADA
- Nach den Olympischen Spielen 2016: Stärkung der NADA – Reformierung der WADA gewünscht
- Re-Analysen langzeitgelagerter Dopingproben
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle
Betrifft: „Passwort-vergessen“-Funktion - Wichtige Information für ADAMS-Nutzer |
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Für alle Athletinnen und Athleten, die aufgrund ihrer Testpoolzugehörigkeit das WADA-Onlinesystem ADAMS nutzen, wies die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) am 26. September 2016 darauf hin, dass vorübergehend die „Passwort vergessen“-Funktion des Anti-Doping Administration and Management System (ADAMS) der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) deaktiviert ist. Wie die WADA mitteilte, können Nutzerinnen und Nutzer von ADAMS aufgrund von Verbesserungsmaßnahmen im Sicherheitsbereich ihr Passwort nicht eigenständig zurücksetzen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die ihr Passwort vergessen haben, wenden sich bitte direkt an das Doping-Kontroll-System der NADA (dks@nada.de oder telefonisch unter 0228 812 92-0).
NADOs fordern Reformen zur Stärkung der weltweiten Anti-Doping-Bemühungen |
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Während eines Treffens von 17 Nationalen Anti Doping Agenturen (NADOs) Ende August in Kopenhagen posititionierte sich auch die deutsche Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und sprach sich für eine Reformierung des Anti-Doping-Systems aus. Resultate wurden im Positionspapier, das die NADA veröffentlichte, festgehalten.
Hackerangriff auf WADA |
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Nach einem Hackerangriff im August auf die WADA, bei dem versucht wurde, illegal Daten der Whistleblowerin Yuliya Stepanova aus deren ADAMS-Account zu ziehen, informierte die WADA am 13. September 2016 auf ihrer Webseite die Öffentlichkeit über einen erneuten Angriff auf das Onlinemeldesystem ADAMS. Von Veröffentlichungen vertraulicher Daten in Form von hinterlegten Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE), die nach wie vor von der Hackergruppe vorgenommen werden, sind nationale und internationale Athleten betroffen. Lesen Sie weitere Meldungen der WADA, und einige Auszüge der bisherigen Berichterstattungen auf der DLV-Seite und auf n-tv. Die NADA und der DLV haben daraufhin die Athletinnen und Athleten mehrfach auf das Erfordernis besonderer Maßnahmen im Umgang mit ADAMS hingewiesen. Ein ausführliches Interview, das der Deutschlandfunk mit dem NADA-Vorstandsmitglied Dr. Mortsiefer führte, erklärt sehr anschaulich das TUE-Verfahren in Deutschland. Aufgrund der durch den Hackerangriff entstanden medialen Diskussionen hat die WADA häufig gestellte Fragen zu Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) und die dazugehörigen Antworten zusammengetragen, die Sie hier nachlesen können.
Nach den Olympischen Spielen 2016: Stärkung der NADA – Reformierung der WADA gewünscht |
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Nach den Olympischen Spielen 2016 und dem Doping-Skanal um Russland äußerte sich DOSB-Präsident Alfons Hörmann zu NADA und WADA. Hörmann würde eine noch größere Unabhängigkeit der NADA begrüßen und forderte eine Reformierung der WADA. In der Diskussion um eine Neuausrichtung der WADA verteidigte sich diese gegen anhaltende Kritik. Auch die NADA und der DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop äußerten sich zu dem Thema.
Re-Analysen langzeitgelagerter Dopingproben |
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„Ein gedopter Sportler, dessen Fehlverhalten zunächst unentdeckt bleibt, kann sich nicht sicher sein, dass er nicht doch noch Jahre später überführt wird.“ Mit diesem Satz beginnt eine Berichterstattung der Deutschen Sporthochschule Köln über neue Verfahren der Nachanalyse von Dopingproben, die unter Leitung von Prof. Wilhelm Schänzer und Prof. Mario Thevis des Zentrum für Präventive Dopingforschung (ZePräDo) entwickelt wurden. Lesen Sie hier den Bericht.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) |
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
- bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2016 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
- Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
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