Anti-Doping-Newsletter des DLV
Nach erfolgreichem Versand der ersten Ausgabe des Anti-Doping-Newsletters Ende März folgt nun der zweite Newsletter vom Anti-Doping-Referat des DLV. Inhalt dieser 2. Ausgabe sind Informationen über den neuen Antidoping-Code, der auf leichtathletik.de zu finden ist, ein gesonderter Hinweis für Athleten/innen mit Athletenvereinbarung und Hinweise vom Referat Olympische Leichtathletik.
Der Anti-Doping-Newsletter informiert Sie über den neuen Antidoping-Code. (Foto: Klaue)
2. ANTI-DOPING-NEWSLETTER (Mai 2005)Antidoping-Code
Der neue Antidoping-Code, der am 15.04.2005 bei der DLV-Verbandsratssitzung in Kevelaer beschlossen wurde, ist nach wie vor das wichtigste Regelwerk im Kampf gegen Doping. Die Neufassung wurde infolge einer Anpassung an die neuen IAAF–Regeln erforderlich, deren Änderung wiederum durch den neu geschaffenen WADA-Code notwendig wurde.
Gemäß dem Abschnitt: Grundlagen, § 1 Sachlicher Geltungsbereich
3. Der Antidoping-Code regelt die Bekämpfung des Dopings und des Medikamentenmissbrauchs im Zuständigkeitsbereich des DLV.
4. Dem Antidoping-Code unterworfen sind
2.3. alle internationalen Spitzenathleten und Athleten, die sich auf die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf vorbereiten (Athleten des DLV-Kader A, B, C, ST) sowie
2.4. alle sonstigen Athleten, die die Leichtathletik im Zuständigkeitsbereich des DLV ausüben.
ist der Antidoping-Code für Sie als Athlet des DLV ein zwingend zu beachtendes Regelwerk. Bitte lesen Sie ihn sich daher sorgfältig durch.
Gesonderter Hinweis für Athleten/innen mit Athletenvereinbarung
Insbesondere möchten wir die Athletinnen und Athleten, mit denen eine Athletenvereinbarung besteht, darauf aufmerksam machen, dass die Schiedsordnung nun nicht mehr auf Dopingstreitigkeiten Anwendung findet. Das bedeutet, dass die Dopingstreitigkeiten dieser Athletinnen und Athleten nun nicht mehr vom Schiedsgericht des Deutschen Sportbundes, sondern vom Disziplinarausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes entschieden werden. Gegen dessen Entscheidung können Athleten der A-, B- und C- Kader Berufung zum CAS (Court of Arbitration for Sport), die übrigen Sportler zum nationalen Sportschiedsgericht einlegen. Auch diese Neuerung war durch eine entsprechende Änderung der IAAF-Regeln erforderlich.
Referat Olympische Leichtathletik
Abschließend noch ein Hinweis des Referates Olympische Leichtathletik:
Die Moltke Event GmbH informiert über den diesjährigen Termin des "Club der Besten", der vom 23.-30. September 2005 auf dem Clubschiff AIDA stattfinden wird. Eingeladen werden u. a. die Gold- und Silbermedaillengewinner/innen der Weltmeisterschaften in den Einzel- und Staffeldisziplinen.
Unsere (hoffentlich zahlreicheren) Medaillengewinner/innen bei der diesjährigen WM sollten sich diesen Termin frei halten, damit sie die Einladung in den "Club der Besten" annehmen können.
Jetzt für den Newsletter anmelden!