| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping/pr

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 12/2017

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

    • Testpool-Zugehörigkeit 2018
    • Abgabeerinnerung WHEREABOUTS I. Quartal 2018 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
    • Neue Studie: DDR-Doping auf der Spur
    • WADA suspendiert Dopinglabor in Paris
    • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

    Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
    Ihr
    DLV-Referat Anti-Doping

    Testpool-Zugehörigkeit 2018

    Aufgrund der abgeschlossenen Berufung in die DLV-Bundeskader und der Regelwerksvorgaben der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) werden zum 1. Januar 2018 die Testpoolmitglieder 2018 berufen. Auch die IAAF beziehungsweise deren im April 2017 gegründete Athletics Integrity Unit (AIU) legt zum Jahreswechsel den IAAF-Registered Testingpool fest. Wir möchten deshalb schon jetzt alle Bundeskaderathletinnen und -athleten an ihre Meldepflichten 2018 erinnern. Einzelheiten finden Sie <link>hier. Sowohl die AIU, die NADA als auch der DLV informieren jeden Testpoolathleten bis spätestens Mitte Dezember schriftlich (per E-Mail) über die Testpoolaufnahme. Bitte prüfen Sie deshalb, ob den Organisationen Ihre aktuelle E-Mailanschrift vorliegt und behalten Sie Ihren Posteingang im Auge.

    Abgabeerinnerung WHEREABOUTS I. Quartal 2018 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

    Wie oben bereits erwähnt, steht mit dem Jahreswechsel die Abgabe der Whereabout-Informationen aller oben genannten Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2018. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das kommende Quartal müssen bis spätestens 25. Dezember 2017 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

    Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system trainingskontrollen meldepflichten _blank>hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system adams _blank>hier. Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

    Neue Studie: DDR-Doping auf der Spur

    Eine Studie soll wissenschaftliche Daten über gesundheitliche Spätfolgen liefern und damit Dopingopfern helfen, offiziell als Dopingopfer anerkannt zu werden und somit Anspruch gemäß dem Dopingopfer-Hilfegesetz zu haben. Das Forschungsprojekt soll zunächst bis Mitte 2018 laufen. Lesen Sie <link https: www.zdf.de nachrichten heute studie-staatsdoping-in-der-ddr-100.html _blank>hier weiter.

    WADA suspendiert Dopinglabor in Paris

    Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat das französische Dopingkontrolllabor in Chatenay-Malabry/Paris für sechs Monate suspendiert. Das teilte die WADA am 3. November <link https: www.wada-ama.org en media news wada-suspends-accreditation-of-paris-laboratory _blank>auf ihrer Homepage mit. Als Grund wurden Unregelmäßigkeiten in Messungen angegeben, die vom Labor selbst der WADA mitgeteilt wurden.

    Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

    Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

    Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

    Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

    • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link file:148278 _blank>IAAF List of International Competition 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
    • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
    • Weiterführende Details: <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zu tue-informationen der>NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) | <link>DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)
       

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