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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 05/2016

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention tagen in Darmstadt
  • NADA-E-Learning-Kurs für Ärzte … jetzt online!
  • Dopingskandal in Großbritannien?
  • Dopingrelevante Substanz Meldonium
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

    Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
    Ihre
    DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

    DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention tagen in Darmstadt

    Zu einem weiteren Fortbildungswochenende trafen sich die DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention. Unter der Leitung des DLV-Jugendbildungsreferenten Benjamin Heller verbrachte ein Großteil der mittlerweile 27 Jugendbotschafterinnen und -botschafter im April 2016 ein arbeitsreiches Wochenende im Haus der Leichtathletik in Darmstadt.

    Neben einem Workshop unter der Leitung von Sandro Strebe zum Thema Methodik/Didaktik von Vorträgen wurden die Jugendbotschafter unter anderem mit einem Vortrag des Ressorts Prävention der NADA/Thomas Berghoff und einem Workshop des DLV-Sportpsychologen Prof. Dr. Michael Guttmann auf ihre Arbeit in der neuen Saison aus- und fortgebildet. Weitere Informationen über das Fortbildungswochenende der DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention können Sie auf <link news:47221>leichtathletik.de nachlesen.

    NADA-E-Learning-Kurs für Ärzte … jetzt online!

    Im Spätherbst 2015 kündigte die NADA das Projekt an, jetzt ist es an den Start gegangen - der E-Learning-Kurs für Ärzte. Mit der Entwicklung des Onlinekurses öffnet sich ein weiteres wichtiges Feld im Bereich Anti-Doping. Sport- und Verbandärzte sowie Mediziner mit einem Bezug zum Sport haben die Möglichkeit, sich aktuelles Wissen anzueignen und Athletinnen und Athleten aktiv im Umgang mit der Anti-Doping-Thematik zu unterstützen. Der Kurs dauert rund 30 Minuten.

    Nach erfolgreicher Beantwortung des Multiple Choice Tests, der am Ende des Online-Kurses durchgeführt wird, erhalten die teilnehmenden Ärzte ein Zertifikat. Das Zertifikat ist gültig für die Dauer von einem Jahr. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der <link http: www.nada.de de nada aktuelles newsdetail _blank link zur meldung auf der>NADA-Webseite. Die E-Learning-Plattform ist über das Präventionsangebot der NADA unter <link http: www.gemeinsam-gegen-doping.de _blank link zur webseite>www.gemeinsam-gegen-doping.de sowie über den <link http: www.nada.de de medizin _blank link zur>Bereich Medizin zu erreichen.

    Dopingskandal in Großbritannien?

    Nach wie vor bleiben Meldungen über Doping, Dopingsystem und -skandale nicht aus. Mit einem weiteren Beitrag strahlte der WDR in der Sendung sport inside den Film <link http: www1.wdr.de mediathek video sendungen sport-inside video-auch-du-britannien-100.html _blank link zur>„Auch du, Britannien?“ aus und wies damit auf einen weiteren Skandal hin. Hier einige Auszüge und Meinungen zu dem Thema finden Sie unter anderem auf <link news:46845>leichtathletik.de, bei der <link http: www.rp-online.de sport andere mutmasslicher-doping-arzt-mark-bonar-verliert-seine-approbation-aid-1.5879061 _blank link zum artikel der rheinischen>Rheinischen Post oder bei der <link http: www.nada.de de nada aktuelles newsdetail _blank link zum statement der>NADA.

    Dopingrelevante Substanz Meldonium

    Wir berichteten im letzten Anti-Doping-Newsletter bereits über das Ausmaß des Missbrauchs des verbotenen Wirkstoffs Meldonium. Meldonium ist seit dem 1. Januar 2016 Bestandteil der Verbotsliste 2016 der Welt Anti Doping Agentur (WADA). Mitte April 2016 informierte die <link https: www.wada-ama.org en media news wada-statement-on-meldonium-notice-issued-to-stakeholders _blank link zur>WADA auf ihrer Webseite über die Lockerung der aktuellen WADA-Verbotsliste bezüglich der Substanz Meldonium. „Weisen vor dem 1. März 2016 genommene Dopingproben eine Konzentration von maximal einem Mikrogramm pro Milliliter auf, soll der Athlet nicht sanktioniert werden. Bei Vorliegen von einem bis 15 Mikrogramm soll es Nachuntersuchungen geben.“

    In wie weit sich dies auf die bisher über 170 betroffenen Athletinnen und Athleten auswirkt, bleibt abzuwarten. Der DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop äußerte sich ebenfalls zu der Handlungsweise der der WADA, nachzulesen auf <link news:46993>leichtathletik.de.

    Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

    Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

    Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.

    Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

    • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link file:127501 _blank>IAAF List of International Competition 2016 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
    • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

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