Anti-Doping-Schiedsvereinbarung
Wir bitten alle Seniorensportlerinnen und -sportler um Kenntnisnahme folgender Änderung: Ab 1. Januar 2008 lässt der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) als erster nationaler Sportverband Dopingstreitigkeiten mit Kaderathleten, die mit einer Sperre bedroht sind, von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit entscheiden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sanktionierungen nicht mehr durch vom Verband berufene Schiedsgerichte ausgesprochen werden, sondern von neutralen Fachleuten.
„Für den Fall, dass es zwischen Ihnen und dem DLV zu einer Streitigkeit über den Verstoß gegen eine Anti-Doping-Bestimmung kommen sollte, bietet Ihnen der DLV den Abschluss einer Schiedsvereinbarung an, wonach diese Streitigkeit durch einen Einzelschiedsrichter beim Deutschen Sportschiedsgericht zu entscheiden ist.“
Die Informationsblätter finden Sie unter „Termine“ bei den jeweiligen Veranstaltungen.
DLV / Jörg Erdmann