Ariane Friedrich - Beistand und Kritik
Wirbel um Hochspringerin Ariane Friedrich: Die Frankfurterin erhielt nicht nur Bestätigung, sondern auch Kritik für ihren Schritt, Namen und Wohnort eines Mannes öffentlich zu machen, von dessen Facebook-Account sie eine Mitteilung mit sexuell anstößigem Inhalt empfangen hatte.
Rückendeckung durch die Polizeigewerkschaften, ein selbst verordneter "Maulkorb", Zustimmung und Diffamierungen in mehr als 1.200 E-Mails: Dies waren am Montag die Reaktionen auf die Gegenwehr der deutschen Hochsprung-Rekordlerin Ariane Friedrich gegen sexuelle Belästigung auf ihrer Facebook-Seite.Die 28-Jährige hatte Strafanzeige erstattet sowie zuvor Namen und Wohnort des mutmaßlichen E-Mail-Absenders veröffentlicht, der ihr geschrieben hatte, im Mail-Anhang fände sie ein Foto seines Geschlechtsteils.
Kein Kommentar zum laufenden Verfahren
"Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es ist ein laufendes Verfahren, und wir geben keine Kommentare mehr ab." Mit diesen Worten reagierte am Montag Günter Eisinger auf die Flut von Mails und Medienanfragen.
Der Trainer und Manager der 2,06-Meter-Hochspringerin, die nach dem Achillessehnenriss vom Dezember 2010 um ihre Rückkehr kämpft, fürchtet, dass seine Olympiakandidatin auf dem Weg nach London (Großbritannien) zu sehr abgelenkt wird, wenn sie die Affäre nicht weitgehend verdrängen kann.
Ariane Friedrich bezieht Stellung
Doch erst einmal redete Ariane Friedrich, von Beruf Polizei-Kommissarin, Tacheles auf ihrer Seite im Netzwerk. Denn viele Mail-Schreiber hatten sie attackiert, weil sie vermuteten, ein Hacker oder Manipulateur könne am Werk gewesen sein und der veröffentlichte Name des Mannes am Ende nicht mit der wirklichen Identität des Täters übereinstimmen. Ihr wurde bereits klargemacht, sie könnte sich im Rahmen des Paragraphs 186 f. im Strafgesetzbuch einer Straftat schuldig gemacht haben.
"Selbstverständlich habe ich von Anfang an alle Beweise, auch zur Identitätsermittlung, entsprechend gesichert. Gut, dass Facebook schließlich auch alle Login-Daten und die IP-Adressen speichert." Nicht sie selbst habe sich strafbar gemacht, sondern der Absender.
Ansonsten sagt sie: "Ich finde es an der Zeit, nun einmal Ruhe in diese hitzige Diskussion hineinzubringen. Gerade als Polizeibeamtin habe ich nicht das Recht, mich über die Gesetze hinwegzusetzen, das habe ich auch nicht getan."
Lob für Erstattung der Anzeige
Rückenstärkung erhielt die Athletin durch die Chefs der beiden deutschen Polizeigewerkschaften. "Sie hat als Person des öffentlichen Lebens richtig gehandelt und ein gutes Zeichen gesetzt. Strafverfolgung muss auf jeden Fall sein. Auch ich verfahre so, wenn ich wieder mal eine Morddrohung erhalte", erklärte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG). "Auch im Internet zählt das Strafgesetzbuch, auch wenn der eine oder andere glaubt, dort unter dem Deckmantel der Anonymität bleiben zu können."
Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), steht ebenfalls grundsätzlich hinter dem Verhalten der WM-Dritten von Berlin 2009. Auch für ihn ist es völlig gleich, ob sie nur Privatperson oder (als Kommissarin) Polizistin ist: "Die Anzeige war der richtige Schritt - jede Person des öffentlichen Lebens sollte so handeln, wenn sie in ihren Rechten verletzt wird."
Unterschiedliche Einschätzungen
Der GdP-Vorsitzende sieht jedoch im Gegensatz zum DPolG-Bundesvorsitzenden die Veröffentlichung von Namen und Wohnort der beschuldigten Person kritisch: "Das könnte sehr problematisch sein. Man sollte niemanden vorschnell an den Pranger stellen. Sowas haben wir kürzlich in Emden erlebt, wo ein 17-Jähriger unschuldig im Internet als Täter bezeichnet wurde."
Rainer Wendt sagte dagegen: "Es war ihr Notwehrrecht."
Quelle: Sport-Informations-Dienst (sid)