| Hacker-Angriff auf WADA

Auch vertrauliche Daten von Robert Harting und Christina Obergföll veröffentlicht

Auch Diskuswerfer Robert Harting und Speerwerferin Christina Obergföll sind Opfer des russischen Hackerangriffs auf vertrauliche Daten der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA. Die von den Hackern veröffentlichten Daten stellen allerdings keine Dopingverstöße dar. Vielmehr belegen sie die jeweilige Sondergenehmigung von Mitteln, die ansonsten auf der Dopingliste stehen, für den jeweiligen Sportler. DLV-Präsident Clemens Prokop verurteilte die Veröffentlichung als schwerwiegende Straftat.
mbn/dpa/pm

Eine russische Hacker-Gruppe hat sich Daten der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA von weiteren Weltklasse-Sportlern illegal verschafft und veröffentlicht. Unter den Athleten sind nach WADA-Angaben auch fünf Deutsche, darunter die Leichtathleten Robert Harting (SCC Berlin) und Christina Obergföll (LG Offenburg). Insgesamt seien nun laut WADA vertrauliche Informationen von 25 Sportlern aus acht Nationen durch die Hacker publik gemacht worden.

Die vertraulichen Daten stammen aus dem Meldeprogramm „Anti-Doping Administration and Management System“ (ADAMS) der WADA. Schon am Mittwoch waren durch die Hacker-Gruppe „Fancy Bears“ Daten der US-Stars Simone Biles (Turnen) und Venus Williams (Tennis) illegal veröffentlicht worden.

Die deutsche Nationale Anti Doping Agentur (NADA) verurteilt die Veröffentlichung aufs Schärfste und ist um schnelle Aufklärung bemüht. Die NADA fordert als ersten Schritt von der WADA die direkte Aufklärung über den Umfang und das Ausmaß des Hacker-Angriffs sowie konkrete Handlungsanweisungen zum weiteren Vorgehen im Umgang mit ADAMS durch die Sportler.

DLV-Präsident Prokop: „Ein schwerwiegender Straftatbestand“

Der NADA-Vorstand habe die betroffenen Sportler zudem persönlich kontaktiert und seine Unterstützung angeboten. Außerdem hat sich die NADA schon an die Ermittlungsbehörden gewandt, um die strafrechtliche Relevanz zu klären, und steht im Austausch mit anderen Nationalen Anti-Doping-Organisationen, deren Sportler ebenfalls betroffen sind.

DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop verurteilte das Vorgehen der Hacker: „Das Eindringen in die Datenbank der WADA und die Veröffentlichung der Daten stellen einen schwerwiegenden Straftatbestand dar. Im Ergebnis ändert es aber nichts daran, dass die Behandlung der Sportler offensichtlich im Einklang mit den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen vollzogen worden ist“, sagte der Richter. 

Robert Harting bleibt gelassen

Diskuswerfer Robert Harting reagierte gelassen auf den Vorfall. „Ich bin ein transparenter Athlet und habe mit dieser Veröffentlichung keine Probleme.“ Aufgrund seines Hexenschusses kurz vor der Olympia-Qualifikation war der dreimalige Weltmeister in Rio mit anmeldepflichtigen Medikamenten behandelt worden. Die darin enthaltenen Wirkstoffe Dexamethason und Triamcinolon wirken schmerzlindernd und entzündungshemmend. „Da dies während des Wettkampfes anmeldepflichtig ist, haben die mich behandelnde Ärzte die Regulären des IOC, der WADA sowie der NADA sorgsam beachtet. Alle Anträge sind termingerecht und regelgerecht gestellt sowie alle Formalitäten eingehalten worden“, sagte Robert Harting.
 
Auch Speerwerferin Christina Obergföll hatte 2008 laut ADAMS-Daten den Entzündungshemmer Dexamethason nach Anmeldung verwandt. „Ich finde das Ganze natürlich nicht toll, weil das persönliche Unterlagen sind, die niemanden etwas angehen“, sagte die Weltmeisterin von 2013. „Es ist schade, dass manche solche Dinge in den falschen Hals bekommen. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.“ Die Offenburgerin hatte beim ISTAF in Berlin vor zwei Wochen ihre erfolgreiche Karriere beendet.

Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sport-Bundes (DOSB) verurteilte den Cyber-Angriff massiv. „Er hat gezeigt, dass große Sicherheitslücken im System bestehen. Dadurch ist die Glaubwürdigkeit des internationalen Anti-Doping Managements für die Athletinnen und Athleten erneut sehr stark beschädigt. Es ist nicht hinnehmbar, dass durch die Veröffentlichung Dritter die persönlichen Daten der Athletinnen und Athleten weltweit zugänglich und somit die Rechte der Athletinnen und Athleten verletzt werden“, hieß es in einer Stellungnahme.

Mit Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa)

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