Babyjogger: Volkslauf JA - Straßenlauf NEIN
Um Irritationen zu vermeiden, stellen wir folgendes klar: Das Mitführen von Babyjoggern bei Straßenlaufveranstaltungen ist nach wie vor untersagt (wir berichteten).
Hingegen ist das Mitführen von Babyjoggern bei reinen Volkslaufveranstaltungen (Genehmigungsverfahren dieser Veranstaltungen erfolgt durch die jeweiligen Landes-Volkslaufwarte) weiterhin möglich und erlaubt. Zu beachten ist dabei die Empfehlung der Landes-LV-Volks-laufwarte, wonach Kinder, die in den Babyjoggern transportiert werden, keine Startnummer erhalten und nicht als Teilnehmer des Volkslaufes gelten. Bei kombinierten Laufveranstaltungen (Volkslauf und Straßenlauf, die gleichzeitig auf der selben Strecke durchgeführt werden) gelten die Regelungen für den Straßenlauf.D. Massin, Vizepräsident Wettkampf-, Breiten- und Freizeitsport
V. Wollschläger, Vorsitzender des BA Wettkampforganisation