Birte Bultmann darf bei Cross-DM starten
Das Landgericht Darmstadt hat im einstweiligen Verfügungsverfahren die vom DLV-Disziplinarausschuss ausgesprochene Suspendierung von Birte Bultmann für die Deutsche Crossmeisterschaften am 27.11.2004 in Bremen aufgehoben. Dieser Beschluss des Landgerichts vom 22.11.2004 wurde dem DLV am 26.11.2004 zugestellt.
Birte Bultmann (Foto: Klaue)
Das Landgericht Darmstadt hat im einstweiligen Verfügungsverfahren die vom DLV-Disziplinarausschuss ausgesprochene Suspendierung von Birte Bultmann für die Deutsche Crossmeisterschaften am 27.11.2004 in Bremen aufgehoben. Dieser Beschluss des Landgerichts vom 22.11.2004 wurde dem DLV am 26.11.2004 zugestellt. Aufgrund dieses Beschlusses wurde Birte Bultmann das Startrecht für die Deutsche Crossmeisterschaft am 27.11.2004 unter Vorbehalt erteilt. Die anderen Athleten, die bei der DM Cross starten werden, werden darüber informiert.
Der DLV weist ausdrücklich daraufhin, dass die Suspendierung von Frau Bultmann nur für diesen einen Wettkampf vom Landgericht aufgehoben wurde, obwohl die Athletin in ihrem Hauptantrag die vollständige Aufhebung ihrer Suspendierung beantragt hatte. Nach den Deutschen Crossmeisterschaften wird die Suspendierung von Birte Bultmann daher fortbestehen.
Der DLV weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass der Beschluss des Landgerichts allein aufgrund einseitigen Tatsachenvortrags durch die Athletin erfolgte und der Rechtsauffassung des DLV-Disziplinarausschusses widerspricht. Aus diesem Grunde hat der DLV bereits Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts eingereicht.
Die Terminierung einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht – diese ist zwingend erforderlich – für den heutigen Tag war aufgrund der von der Athletin angeordneten späten Zustellung des Beschlusses an den DLV um die Mittagszeit nicht mehr möglich.