Birte Bultmann - Neuer Beschluss vom Landgericht
Das Landgericht Darmstadt hat im einstweiligen Verfügungsverfahren die vom DLV-Disziplinarausschuss ausgesprochene Suspendierung der Läuferin Birte Bultmann (LG Braunschweig) für weitere Veranstaltungen aufgehoben. Dieser Beschluss des Landgerichts wurde dem DLV am heutigen Freitag, 17. Dezember, zugestellt.
Birte Bultmann (Foto: Klaue)
Dabei handelt es sich um den Cross-Country-Lauf in Syke (19. Dezember), den Silvesterlauf in Bietigheim (31.12.) sowie den Crosslauf in Bergedorf (09.01.2005). Der DLV weist darauf hin, dass die Suspendierung von Birte Bultmann nur für diese Wettkämpfe vom Landgericht aufgehoben wurde. Der DLV hatte bereits im November, als das Startrecht von Birte Bultmann für die Deutschen Cross-Meisterschaften in Bremen unter ähnlichen Vorzeichen erteilt wurde, darauf aufmerksam gemacht, dass der Beschluss des Landgerichts der Rechtsauffassung des DLV-Disziplinarausschusses widerspricht.
Im weiteren Verfahren des Falls der Braunschweigerin deutet momentan alles auf ein Schiedsgerichtsverfahren hin. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.