Charles Friedek bekommt Recht
Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main hat am Donnerstag im Fall Charles Friedek ein Grundurteil bekannt gegeben. Demnach ist die Klage des früheren Dreispringers vom TSV Bayer 04 Leverkusen gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) wegen der Nichtnominierung zu den Olympischen Spielen 2008 in Peking (China) gerechtfertigt. Diese Entscheidung ist zugleich ein Novum im deutschen Sport.

Die Kammer hat in ihrem Urteil festgestellt, dass der Deutsche Olympische Sportbund mit der Ablehnung den Nominierungsanspruch des Klägers verletzt habe. Charles Friedek habe die Anforderungen der Nominierungsrichtlinien erfüllt, weshalb ihm die Nominierung nicht unter Verweis auf die fehlende Endkampfchance habe versagt werden dürfen.
Schadensersatzansprüche stehen im Raum
„Aus dem […] Wortlaut der Nominierungsrichtlinien lässt sich […] nicht […] entnehmen, dass die 2. Norm, d. h. das zweimalige Erreichen einer Weite von 17,00 Metern, in zwei verschiedenen Veranstaltungen erfüllt sein musste“, so die Kammer in den Urteilsgründen.
Der DOSB könne auch nicht einen großzügigeren Verschuldensmaßstab für sich in Anspruch nehmen. „Aufgrund der Monopolstellung hat der Beklagte seine Entscheidungen besonders kritisch abzuwägen und die Auswirkungen für die Athleten vor dem Hintergrund von Art. 12 GG zu berücksichtigen“, so die Kammer weiter.
Charles Friedek macht Schadensersatzansprüche in Höhe von mindestens 133.500 Euro geltend. Die Klärung der Summe wird aber erst in einem anschließenden Betragsverfahren behandelt.