Unterwegs mit dem Jones-Counter
Die Veranstalter der Frühjahrsläufe stecken gerade in der heißen Vorbereitungsphase. Nur die offizielle Vermessung der Laufstrecken nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes ermöglicht eine Anerkennung der gelaufenen Zeiten. Doch was steckt da genau dahinter?
Erwin Eberle ist ein erfahrener Streckenvermesser (Foto: Matzke)
Erwin Eberle heißt einer der besonders ausgebildeten Streckenvermesser, die ehrenamtlich für den bayerischen Verband tätig sind. Auch die Marathonläufer bei den Leichtathletik-Europameisterschaften in München haben dem Vermessungsprotokoll des 49 Jahre alten Routiniers Erwin Eberle vertraut. "Zum Einsatz kommt in der Regel der sogenannte Jones-Counter", berichtet Erwin Eberle, der beim TSV Gersthofen nahe Augsburg seine sportliche Heimat hat. Dieses einfache Zählgerät wird an einem beliebigen Fahrrad angebracht und zählt die Umdrehungen des Vorderreifens.
Vermessung unter Polizeischutz
Vor und nach der eigentlichen Streckenmessung werden auf einer Referenzstrecke umfangreiche Eichungen des Jones-Counter durchgeführt. Die Vermessung eines Stadtmarathons erfolgt meist unter Polizeischutz zu verkehrsarmen Zeiten und kann mehrere Tage dauern. Dabei wird die Wettkampfstrecke auf der kürzesten Linie zwei- bis dreimal mit dem Fahrrad abgefahren.
Ein detailliertes Protokoll dokumentiert den Streckenverlauf, damit bei dem Wettkampf der ausgemessene Kurs gelaufen wird. Der Veranstalter muss am Renntag durch Absperrungen verhindern, dass die Teilnehmer abkürzen können. Insbesondere das Kurvenschneiden über Bürgersteige und Grünflächen gilt es zu unterbinden.
Wahrscheinlicher Wert
"Trotz aller Bemühungen kann man niemals die exakte Streckenlänge ermitteln, sondern nur einen wahrscheinlichen Wert", sagt Vermessungsingenieur Erwin Eberle, der als Spezialist für Grundstücksbewertung beim Augsburger Stadtvermessungsamt beschäftigt ist.
Um zu vermeiden, dass bei einem späteren Nachmessen die Strecke als zu kurz befunden wird, sollte ein Sicherheitsfaktor berücksichtigt werden. Bei Vermessungen mit dem Jones-Counter beträgt dieser bis zu 0,1 Prozent der Streckenlänge. Soll ein Straßenlauf über 1.000 Meter ausgetragen werden, ist demnach also ein Kurs von 1001 Metern auszumessen.
"Damit geht man als Veranstalter sicher, dass ein Rekord auch offiziell anerkannt werden kann", erklärt Jan Kern, der Technische Direktor im DLV, dazu. Er betont aber auch: "Inzwischen gibt es andere Methoden als den Jones-Counter, die es ermöglichen, die Strecken auch genauer zu vermessen."