Dienstaufsichtsbeschwerde im Fall Erfurt
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat wegen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Sportmediziner Andreas Franke im Fall Erfurt wie angekündigt Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte in der vergangenen Woche die Ermittlungen gegen den Arzt eingestellt, weil sie trotz eines "objektiven Verstoßes" gegen die Anti-Doping-Regeln und einer "verbotene Methode" keinen "hinreichenden Tatverdacht" gesehen hat."Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gibt es hinreichende Anhaltspunkte für strafrechtliche Ermittlungen", sagte DLV-Präsident Clemens Prokop der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Kein zielgerichteter Einsatz?
In der Beschwerde heiße es, dass es fatal wäre, "wenn künftig die Sportärzte in Deutschland mit der schlichten Begründung, die von ihnen angewandten Methoden seien nicht zur Leistungssteigerung bei den Sportlern geeignet oder würden zu Heilzwecken eingesetzt, frei schalten und walten könnten".
In der Begründung zum Ende des Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, ein zielgerichteter Einsatz zu Dopingzwecken im Sport sei nicht nachweisbar. Vielmehr sei die Einlassung des Beschuldigten, er habe die Methode zur Verbesserung der Immunabwehr angewandt, nicht zu widerlegen.
Quelle: Sport-Informations-Dienst (sid)