Diskus- und Hammerschutzgitter (IAAF-Regeln)
Erklärung des Bundesausschusses Wettkampforganisation zur Änderung der IAAF-Regeln, gültig seit 01.01.2004
Die in den IAAF-Regeln 190 und 192 beschriebenen Schutzgitter sind in erster Linie für Wettkämpfe vorgesehen, die in einer Leichtathletikanlage stattfinden, bei der sich rund um die Laufbahn Zuschauer befinden und weitere Wettkämpfe im Innenraum durchgeführt werden. Wo das nicht zutrifft, insbesondere auf Trainingsplätzen, kann eine einfachere Konstruktion genügen, wenn durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit von Aktiven, Kampfrichtern und Zuschauern gewährleistet wirdDer BA WO spricht hierzu folgende Empfehlung aus:
- bei internationalen Meisterschaften, Deutschen Meisterschaften der Männer und Frauen und bei IAAF-Einladungsmeetings sind für das Hammerwerfen die in den o. a. Regeln beschriebenen Schutzgitter zu verwenden; hierfür können mobile Anlagen genutzt werden; für das Diskuswerfen können die bisherigen Schutzgitter verwendet werden, wenn sie beidseitig um 2,00 m nach vorne verlängert werden.
- für nationale und internationale Wettbewerbe ohne IAAF- oder EAA- Status können die bis 31.12 2003 erlaubten Anlagen weiter verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass die bisherigen Gefahrensektoren eingehalten werden (beim Hammerwerfen 85°, beim Diskuswerfen 98°, wenn rechts- oder linkshändige Athleten am Wettkampf teilnehmen); dies ist durch Absperrung mit Flatterband zu gewährleisten;
- es wird dringend angeraten, während des Hammerwerfens keine Wettkämpfe auf der Laufbahn durchzuführen.