DLO-Vorgaben für DMM-Teilnahme verbindlich
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) weist aus aktuellem Anlass noch einmal auf die Voraussetzungen zur Teilnahme bei Deutschen Mannschaftsmeisterschaften hin. Diese sind in der seit dem 1.1.2012 geltenden Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) verbindlich festgelegt.
Bei den Mannschaftsmeisterschaften der Gruppe 1 ist die Teilnehmerzahl pro Verein, Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) oder Startgemeinschaft (StG) grundsätzlich auf 4 (in den Einzelwettbewerben) beziehungsweise 2 (in den Staffeln) beschränkt (Anhang 3/DLO, 1.4). Dies gilt auch für die Vorrunden und die Qualifikationswettkämpfe.Bei Verstößen gegen die DLO beziehungsweise die Ausschreibungsbestimmungen können die erzielten Ergebnisse nicht als Qualifikation für den jeweiligen Endkampf oder die Bestenliste berücksichtigt und gewertet werden.
Startrecht nur für nächsthöhere Altersklasse
Des Weiteren sind Jugendliche der Altersklassen U20, U18, U16 oder U14 bei Deutschen Meisterschaften nur in der nächsthöheren Altersklasse teilnahmeberechtigt. Das Überspringen einer Altersklasse bei den DMM-/DJMM-Endkämpfen ist nicht möglich.
Bei Vorrunden und Qualifikationswettkämpfen dürfen Jugendliche grundsätzlich in allen höheren Altersklassen teilnehmen, wenn die eigene Altersklasse die betreffende Disziplin mit gleichen Rahmenbedingungen (Gewicht/Streckenlänge) als zulässig aufweist.
Der Schlusstermin für die Qualifikation zu den Endkämpfen (DJMM, DMM, DAMM) ist der 24. Juni 2012.