DLV bekommt Akteneinsicht
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) bekommt in der Erfurter Doping-Affäre Akteneinsicht. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen dem Sport-Informations-Dienst (SID) am Montag. Der Antrag des DLV sei positiv beschieden worden.

DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop, selbst Richter, hatte in seinem Antrag an die Erfurter Staatsanwaltschaft darauf verwiesen: "Es ist gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Olympischen Spiele 2012 in London für den DLV von enormer Wichtigkeit zu wissen, ob sich unter den von Andreas Franke behandelten Athleten auch ehemalige beziehungsweise derzeit noch aktive DLV-Athleten befunden haben."
Entlastung durch Gutachten
Seit Tagen liegen dem Sportausschuss des Bundestages und der Staatsanwaltschaft drei Gutachten oder Stellungnahmen von Professoren vor, die den Arzt Andreas Franke von Vorwürfen entlasten. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt noch mindestens bis Mai, ob Andreas Franke bei der Behandlung der Athleten gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen hat.
Der italienische Hämatologe Alberto Zanella, im Doping-Fall der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein Gutachter des Eislauf-Weltverbandes ISU, sieht in den Vorgängen am Olympiastützpunkt Erfurt ebenso kein Doping wie seine deutschen Kollegen Stefan Eber, Hämatologe aus München, und Wolfgang Jelkmann, Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck.
Alberto Zanella sagt: "Weder die Entnahme von 50 Millilitern Vollblut und deren anschließende Reinfusion zehn Minuten später, noch die UV-Licht-Behandlung des Blutes erhöhen die Sauerstoff-Transferkapazität des Blutes. Somit kann die UV-Blutbestrahlung nicht als Blutdoping betrachtet werden."
Auch andere Meinungen
Stefan Eber forderte die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA auf, "den Anklagepunkt des Blutdopings schnellstmöglich fallenzulassen", da mit der UV-Behandlung von Blut der Sauerstofftransfer nicht erhöht werden könne, ein leistungssteigernder Effekt sei nicht zu erwarten. Ähnlich äußerte sich Wolfgang Jelkmann.
Bisher hatten medizinische Experten anders geurteilt. So auch Pharmalogie-Professor Fritz Sörgel. Nach Auffassung des Leiters des Instituts für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg handelt es sich jedoch eindeutig um eine verbotene Methode nach den Statuten der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA und der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutchlands (NADA). Laut Fritz Sörgel sei dies mit hoher Sicherheit auch die Auffassung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS, vor dem der Fall durchaus landen könne.
Quelle: Sport-Informations-Dienst (sid)