DLV legt Dienstaufsichtsbeschwerde ein
Der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) hat mit Schreiben vom 28. August bei der Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Angela Kolb, Dienstaufsichtbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Magdeburg eingelegt und beantragt, das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Thomas Springstein dienstaufsichtlich zu würdigen.

Dr. Clemens Prokop will Akteneinsicht geklärt haben (Foto: Gantenberg)
Der DLV rügt unter anderem, dass er mit Schreiben vom 23. März und 29. Mai Akteneinsicht beantragt hat, bislang aber weder Akteneinsicht erhalten hat, noch das Akteneinsichtsgesuch verbeschieden wurde. Außerdem bittet der DLV die Justizministerin um Überprüfung, ob die Staatsanwaltschaft allen Anhaltspunkten für strafbare Handlungen nachgegangen und den Sachverhalt in gebotenem Umfang aufgeklärt hat.
"Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist zunächst, endlich eine Entscheidung über unser Akteneinsichtsgesuch herbeizuführen", sagte DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop. "Aber wir wollen auch eine grundsätzliche Klärung der Frage, inwieweit Staatsanwaltschaften in Doping-Fällen zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet sind und wie die Zusammenarbeit mit dem Sport erfolgen soll. Insofern stellt das Ergebnis der dienstaufsichtlichen Würdigung einen Präzedenzfall dar."