| Nationale Regelung

DLV-Präsidium beschließt Bestimmung zur Inklusion

Das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf seiner Sitzung in Darmstadt eine nationale Bestimmung beschlossen, die einerseits Inklusion fördert und andererseits die teilweise schwierige Entscheidung über einen möglichen Vorteil regelt. Mit der Regelung 144.3c, die ab dem 1. Januar 2015 in Kraft tritt, können künftig behinderte und nichtbehinderte Athleten gemeinsam starten, werden aber getrennt gewertet.
Peter Schmitt

Die Regelung wurde getroffen, um in der kommenden Saison Athleten mit und ohne Behinderung Rechtssicherheit zu verschaffen und den gemeinsamen Sport zu gewährleisten.

Sie  soll gelten, bis es entweder gelingt, sicherzustellen, dass durch die Nutzung technischer Hilfsmittel keine Vorteile erlangt werden und die Leistungen biomechanisch vergleichbar sind, oder auf der Ebene des Internationalen Sports klare Regelungen zu dieser Problematik erlassen werden.

Die Regel 144.3c - Nationale Bestimmung DLV - lautet:  

„Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.“

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