DLV-Sportdirektor erklärt Balnuweit-Nominierung
Aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Matthias Bühler (LG Offenburg) und dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) zur WM-Nominierung konnte sich der Bundesausschuss Leistungssport bisher nicht zur Entscheidung für Erik Balnuweit (LAZ Leipzig) über 110 Meter Hürden äußern. Am Rande der Leichtathletik-WM in Moskau (Russland) erläuterte DLV-Sportdirektor Thomas Kurschilgen erstmals die Gründe, die zur Entscheidung für Balnuweit geführt hatten.
"Beide Athleten hatten die A-Norm nicht erfüllt, es konnte somit nur einer von beiden nominiert werden", sagte Thomas Kurschilgen. Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten von Balnuweit waren gemäss den Nominierungsrichtlinien drei Kriterien: die Saisonbestzeit (Balnuweit 13,44 sec; Bühler 13,45 sec), das erzielte zweitbeste Saisonergebnis (Balnuweit 13,46 sec; Bühler 13,49 sec) und der Schnitt der zweiten und drittbesten Leistung sowie als nachrangiges drittes Kriterium der direkte Vergleich.Der Bundesausschuss Leistungssport (BAL), der sich neben dem Vizepräsidenten Leistungssport und dem Sportdirektor unter anderem aus Vertretern der Landesverbände, der spitzensportfördernden Vereine und dem Athletenvertreter zusammensetzt, hat sich im Sinne der aktuellen Nominierungsrichtlinien für Balnuweit entschieden. Auch die internationale Prognose (all athletics ranking) sprach für den Leipziger Hallenmeister.
"Die teilweise geäußerten Behauptungen, die Entscheidung sei nicht nach leistungssportlichen Gesichtspunkten oder gar willkürlich getroffen worden, war schlichtweg falsch", sagte Kurschilgen.