DLV unterschreibt Vereinbarung mit DIS
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat am Mittwoch als erster nationaler Sportfachverband eine Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) unterschrieben. Das nationale Sportschiedsgericht nimmt am 1. Januar 2008 seine Arbeit auf und soll künftig vor allem bei Doping-Streitfällen angerufen werden.

Aus diesem Grund wurde die Vereinbarung mit dem DIS unterzeichnet. „Ein ganz großer Vorteil des DIS ist, dass Entscheidungen schnell getroffen werden können“, betont Dr. Clemens Prokop. „Das ist in der Schnelllebigkeit des Sportes entscheidend.“ Und Jens Bredow, Generalsekretär des DIS, fügt einen weiteren Vorteil hinzu: „Das DIS bietet absolute Unabhängigkeit.“ Immer wenn ein Verband an Sanktionsentscheidungen beteiligt sei, bestehe die Gefahr, dass die Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist. Jeder Schiedsrichter, der vom DIS für einen Fall benannt wird, muss daher seine Verbindungen zu beiden Streitparteien offen legen.
Signalwirkung durch den DLV
„Seit Gründung der NADA 2003 war es das Ziel, ein unabhängiges Sportschiedsgericht zu gründen“, sagt Armin Baumert, Vorstandsvorsitzender der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). „Diesen Stiftungsauftrag haben wir nun umgesetzt. Mit dem DLV haben wir einen Vorreiter im Kampf gegen Doping an unserer Seite. Seine Kooperation mit dem DIS hat hoffentlich Signalwirkung für weitere Sportverbände.“
Für Dr. Clemens Prokop ist der Kooperationsvertrag mit dem DIS ein logischer Schritt. „Der Sport ist durch die Doping-Problematik in eine Glaubwürdigkeitskrise geraten, die es gilt zu beseitigen“, führt er aus. „Den Verbesserungen im Kontrollsystem müssen also auch Fortschritte in der Sanktionierung folgen.“ Der Verdacht, dass Verbände nicht energisch genug gegen Doping vorgehen, da sie finanziell von den Leistungen der Athleten abhängig seien, müsse unbedingt aus dem Weg geräumt werden.
Ein glaubwürdiges System ist das Ziel
Mit Inkrafttreten des neuen Welt-Anti-Doping-Codes am 1. Januar 2009 könnte das DIS noch weiter an Bedeutung gewinnen. Der neue Code schreibt nicht mehr wie bisher zwei Jahre als Sperre vor, sondern erlaubt flexiblere Sanktionen von sechs Monaten bis hin zu lebenslanger Sperre. „Dann müssen in allen Sportarten die gleichen Maßstäbe für Sanktionen angelegt werden, um das System glaubwürdig zu machen“, betont Dr. Clemens Prokop.
Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind nach dem Gesetz mit denen staatlicher Gerichte gleichgestellt. Gegen seine Urteile kann lediglich beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne (Schweiz) Berufung eingelegt werden.