| Urteil

EuGH bestätigt DLV-Position in zentralem Punkt

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seinem Urteil vom Donnerstag bestätigt, dass der nationale Meistertitel nur für deutsche Staatsangehörige vergeben werden kann.
Peter Schmitt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte in seinem heutigen Urteil, dass der deutsche Meistertitel nur für deutsche Staatsangehörige vergeben werden kann. Dies ist mit dem Europarecht vereinbar. Damit hat der EuGH die Position des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) bestätigt. 2016 hatte der DLV in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) festgeschrieben, dass der nationale Titel nur noch an deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vergeben wird. 

Gegen diesen Beschluss hatte ein italienischer Staatsbürger geklagt. Der EuGH hat nun den Fall an das Amtsgericht Darmstadt zurückverwiesen, mit der Maßgabe, zu prüfen, ob ein kompletter Ausschluss einer Teilnahme an Deutschen Meisterschaften auch im Seniorensport gerechtfertigt ist. Die bisherige Begründung einen Start nur ohne Wertung zuzulassen, hat der Europäische Gerichtshof nicht als ausreichend erachtet.

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