Fall Charles Friedek: DOSB kündigt Berufung an
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kündigte im Fall um die Olympianominierung des Ex-Dreispringers Charles Friedek an, die nächst höhere Instanz zu bemühen. "Das ist ein unverständliches Urteil, da es einer Entscheidung sowohl des Landgerichts Frankfurt als auch des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Nominierung von Charles Friedek widerspricht. Schon deshalb werden wir dagegen Berufung einlegen", sagte DOSB-Sprecher Christian Klaue.

Sollten sich die Parteien nicht über die Höhe des Schadensersatzes einigen können, muss ein Betragsverfahren darüber entscheiden. Charles Friedek hatte auf Erstattung von 133.500 Euro geklagt, die ihm 2008 durch die verwehrte Teilnahme an den Sommerspielen in Peking (China) in Form von Sponsorengeldern verloren gegangen seien.
Novum
"Das ist für uns ein Erfolg, aber ich habe kein anderes Urteil erwartet", sagte Anwalt Michael Lehner dem Sport-Informations-Dienst (SID), "wir sind bereit mit dem DOSB auf Augenhöhe über den Schadensersatz zu reden. Wir wollen keinen Krieg, sondern fair behandelt werden. Mit einem Appel und einem Ei werden wir uns nicht abspeisen lassen." Ein Vergleichsvorschlag der Richterin über 70.000 Euro sei die Verhandlungsbasis.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein Novum im deutschen Sport. "Das Urteil ist auch eine Warnung an die Verbände: Ihr agiert im Sport nicht alleine, ihr könnt mit den Athleten nicht umspringen, wie ihr wollt", sagte Michael Lehner dem SID, "die Athleten sehen, dass sie sich wehren können und gleichberechtigte Partner sind." Von einem Bosman-Urteil für den deutschen Sport könne aber nicht die Rede sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats mit der angekündigten Berufung am Oberlandesgericht angegriffen werden.
Charles Friedek bekommt Recht
Quelle: Sport-Informations-Dienst (sid)