Fehlstartverbot könnte ab 2010 gelten
Die Leichtathletik will den Fehlstart abschaffen. Die technische Kommission des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF empfahl dem am Wochenende in Berlin tagenden Council, den IAAF-Kongress im August darüber abstimmen zu lassen. 2005 war der Vorschlag, den Verursacher eines Fehlstarts sofort zu disqualifizieren, noch vertagt worden. Zudem ist die Einführung eines Verfolgungsrennens am Ende des Mehrkampfes geplant.
"Die Zockerei der Athleten muss aufhören", sagte der portugiesische Kommissionschef Jorge Salcedo auf einer Pressekonferenz. Die neue Vorschrift, die der bereits seit längerem geltenden "Ein-Start-Regel" im Schwimmen entspricht, könnte am 1. Januar 2010 in Kraft treten.Die derzeitige Fehlstart-Regel, nach der pro Rennen ein vergeblicher Anlauf erlaubt ist, gilt seit 1. Januar 2003. Beim zweiten Fehlstart muss jeweils der Verursacher die Bahn verlassen - egal, ob er schon am ersten Vergehen beteiligt war oder nicht. Mit der Reform der Regel 162, Punkt 7, will sich die IAAF im Wettstreit der Sportarten auf dem heiß umkämpften TV-Markt besser positionieren und zuschauerfreundlicher werden.
Getestet werden soll zudem die Einführung eines Verfolgungsrennens am Ende der Mehrkämpfe nach dem Vorbild des Biathlons.Diese Idee hatte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) 2007 schon einmal vergeblich ins Spiel gebracht. Damit sollen die Zuschauer und Athleten sofort nach Zieleinlauf sehen, wer der Sieger ist und nicht bis auf die Auswertung der Punkte warten müssen.
Material: Sport-Informations-Dienst