DLV-Antidoping-Code
Der neue Antidoping-Code, der am 15.04.2005 bei dem DLV-Verbandstag in Kevelaer beschlossen wurde, ist nach wie vor wichtigstes Regelwerk für den Bereich Anti-Doping.
Der Antidoping-Code regelt die Bekämpfung des Dopings und des Medikamentenmissbrauchs. (Foto: Klaue)
Gemäß Abschnitt: Grundlagen, § 1 Sachlicher Geltungsbereich1. Der Antidoping-Code regelt die Bekämpfung des Dopings und des Medikamentenmissbrauchs im Zuständigkeitsbereich des DLV.
2. Dem Antidoping-Code unterworfen sind
2.1. alle internationalen Spitzenathleten und Athleten, die sich auf die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf vorbereiten (Athleten des DLV-Kader A, B, C, ST) sowie
2.2. alle sonstigen Athleten, die die Leichtathletik im Zuständigkeitsbereich des DLV ausüben.
ist der Antidoping-Code für die Athletinnen und Athleten des DLV ein zwingend zu beachtendes Regelwerk, der unbedingt Beachtung finden soll.
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